Verena Meyer - Die internationale Verwaltung durch die Vereinten Nationen

Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung

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Über das Buch

Rezension

„[...] Im Ergebnis der materialreichen Arbeit betont Meyer das Spannungsfeld, das sich zwischen der reinen Friedenserhaltung einerseits und dem Aufbau demokratischer, rechtsstaatlicher Verwaltung andererseits ergeben kann und „legitime Machtausübung“ durch die Vereinten Nationen voraussetzungsreich und schwierig macht.“

– Manuel Fröhlich in: Zeitschrift für Politikwissenschaft, ZPol 4/2006

Zum Inhalt

Der Errichtung und Durchführung einer internationalen Verwaltung sind nur wenige rechtliche Grenzen gesetzt, sie kann jedoch ihrerseits nur in begrenztem Umfang demokratischen oder rechtsstaatlichen Prinzipien unterworfen werden. Diese Mängel sind notwendige Folge des Mandates zur Friedenssicherung und können im Rahmen eines solchen Mandates nicht überwunden werden. Im Vordergrund der Mission muss daher ihr friedensschaffender Charakter stehen. Wirtschafts- und sozialpolitische Fragen hingegen sind zwar häufig die dem Konflikt eigentlich zugrunde liegende Ursachen, dennoch kann für eine Friedensmission im Rahmen des Kapitels VII SVN nur die Stabilisierung der staatlichen Ordnungsstrukturen im Vordergrund stehen, nur diese kann mit Zwangsmaßnahmen angegangen werden.

Für die Zukunft der internationalen Verwaltung folgt daraus auch, dass sie den Blick auf die Frage der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung als zentrale Aufgabenstellung lenken muss, denn das wieder erstarkten staatlicher Ordnungsstrukturen markiert am Deutlichsten einen Wechsel, der vor allem der Bevölkerung den politischen Wandel vor Augen führen kann.

Die internationale Polizei kann die nationale nicht ersetzen. Dennoch wird diese bereits durch die Unterstützung eines Wiederaufbaus nationaler Sicherheitsstrukturen häufig vorübergehend zu einem wichtigen Teil der nationalen Verwaltungsstruktur des Einsatzgebietes. Die internationale Zivilpolizei übt dabei auch Einfluss auf die Entwicklung des internationalen Rechts aus, indem sie eigentlich unverbindliche Resolutionen der Generalversammlung nicht nur im Einsatzgebiet umsetzt, sondern sie für die eigenen Truppen als verbindlich ansieht, obwohl längst nicht alle truppenstellenden Staaten über deren Umsetzung und die Art der Umsetzung einig sind.

Diese Beschränkung soll den Vereinten Nationen dabei helfen, bei der Errichtung und Durchführung einer internationalen Verwaltung darauf zu achten, dass diese nicht, statt zur…

Schlagworte

Völkerrecht, Vereinte Nationen, Friedensoperation, Kosovo, Ost-Timor, CIVPOL, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Völker- und Europarecht
  • ISSN
    1613-0979
  • Band
    19

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