Benjamin Matthias Schulz - Die kaufrechtliche Nacherfüllung – Inhalt, Umfang und Reichweite

Eine Untersuchung der Nacherfüllungspflicht beim Verbrauchsgüterkauf

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Über das Buch

Zum Inhalt

Das Recht der kaufrechtlichen Gewährleistung unterliegt in den letzten Jahren einem steten Wandel. Die Änderungen des BGB durch das auf die Richtlinie 1999/44/EG2 zurückgehende Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bewirkten eine grundsätzlich veränderte Ausrichtung der Käuferrechte im Gewährleistungsfall.

Insbesondere durch die Einführung des primären Rechtsbehelfs der Nacherfüllung in § 439 Abs. BGB sieht sich der Rechtsanwender seitdem einem, im Gegensatz zur alten Rechtslage, neu ausgerichtetem Gewährleistungsrechtssystem gegenüber. Die Schaffung eines neuen Systems der Mängelrechte des Käufers an dessen Spitze der Anspruch auf Nacherfüllung aus §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB steht, hat dabei vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des modernisierten Schuldrechts an Fragen aufgeworfen. Diese Fragen waren und sind wegen der herausragenden Stellung des Kaufrechts im Alltag aller natürlichen und juristischen Personen nicht nur von wissenschaftlicher sondern vor allem auch von praktischer Bedeutung.

Die Überlagerung des deutschen Rechts durch die Regeln des Unionsrechts zwingt dabei den Rechtsanwender immer aufs Neue den mittlerweile vertrauten Boden der Normen des BGB zu verlassen und sich intensiv mit den Inhalten und Zielen der europäischen Regeln auseinander zu setzen. Diese Umstrukturierungen durch das Unionsrecht erlangen vor allem dort überragende Bedeutung, wo das europäische Recht die Ergebnisse der Auslegung und damit die Anwendung deutschen Rechts diktiert. So kommt es auch dazu, dass sich deutsche Rechtswissenschaft und Praxis vor allem auf Grund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in jüngster Zeit erneut auf Änderungen in der Anwendung des deutschen Gewährleistungsrechts einstellen müssen. Eine wesentliche Rolle für die Anwendung des deutschen Kaufrechts spielt dabei die Frage, wie weit die Pflicht des Verkäufers in den Fällen des § 439 BGB reicht.

Maßgeblich für die Interessen von Käufer und Verkäufer ist es zu wissen,…

Schlagworte

Kaufvertrag, Nacherfüllung, Schadensersatz, Schuldrechtsmodernisierung, Fliesenfall, Spülmaschinenfall, Verbraucherschutz, Verbrauchsgüterkauf, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Nacherfüllungspflicht, Schuldrecht

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