Lijing Li - Die kollektive Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland und in der Volksrepublik China

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Über das Buch

Rezension

„[...] Insgesamt unterscheidet sich die Arbeit wohltuend von vielen anderen rechtsvergleichenden Dissertationen, indem sie nicht nur stur das chinesische mit dem deutschen Recht vergleicht, sondern auf konkrete Reformvorschläge zur Änderung der geltenden Vorschriften in China hinarbeitet. Dabei ist die Arbeit gut gegliedert und didaktisch aufgearbeitet, indem sie wesentliche Gedanken in Zwischenergebnissen zusammenfasst. [...]“

– Peter Ganea in: UFITA - Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, 2014/III

Zum Inhalt

Die kollektive Wahrnehmung der Urheberrechte durch Verwertungsgesellschaften erlangt zunehmend Bedeutung für Urheberrechtsschutz und Urheberrechtsnutzung in der Informationsgesellschaft. Obwohl fast in allen Staaten der Welt, in denen die Urheberrechte geschützt sind, Verwertungsgesellschaften gegründet wurden, sind die Gesetzgebungsmodelle, die Entwicklungsniveaus und die rechtliche Stellung der Verwertungsgesellschaften unterschiedlich. Die traditionellen Verwertungsgesellschaften stehen angesichts der weiteren Entwicklung der Informationstechnologien vor neuen Problemen und Schwierigkeiten. Die Nutzung von Datenbanken, Digitalbibliotheken und Multimedienprodukten stellen nicht nur die Verwertungsgesellschaften in Entwicklungsländern, sondern auch Verwertungsgesellschaften in entwickelten Ländern vor große urheberrechtliche Probleme.

Verwertungsgesellschaften gibt es in Europa seit mehr als 150 Jahren. In Deutschland liegt die durch die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz: GEMA) geprägte Tradition der rechtlichen Grundlage der Verwertungsgesellschaften zugrunde. Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (kurz: UrhWG) vom 9. September 1965 bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften.

Im Vergleich dazu sind die Entstehung und die Entwicklung der chinesischen Verwertungsgesellschaften jüngeren Datums. Eigentlich sind sie „ausländische Gäste“. 1993 ist die erste chinesische Verwertungsgesellschaft, die musikalische Verwertungsgesellschaft, gegründet worden. Sie ist im Jahr 1995 Mitglied der CISAC (auf französisch: Confédération Internationale des Socits d‘Auteurs et Compositeurs) geworden. 2001 wurde das Urheberrechtsgesetz aus dem Jahre 1991 geändert. Es war das erste Mal, dass die kollektive Urheberrechtswahrnehmung mit den entsprechenden Verwertungsgesellschaften in China durch Gesetz normiert wurde. In den letzten Jahren wurden einige…

Schlagworte

Jura, Urheberrechtswahrnehmung, Verwertungsgesellschaft, Rechtsvergleichung, Urheberrecht, Monopol, Wettbewerb, Rechtswissenschaft, Vervielfältigung, China, Deutschland

  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
  • ISSN
    1613-3994
  • Band
    97

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