Stephanie Rieke - Die Miturhebergemeinschaft

Unter besonderer Berücksichtigung der Geltendmachung der Ansprüche aus Rechtsverletzungen

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Über das Buch

Rezension

„[...] Es existiert nicht nur eine Vielzahl von Werken, deren Rechte in Form der Miturhebergemeinschaft nach § 8 UrhG wahrgenommen werden, sondern auch ein höheres Konfliktpotential mit Dritten aufgrund neuer Medien, insbesondere des Internets. Damit ist die hier vorgelegte Promotionsschrift praktisch von höchster Relevanz.

[...]

Insgesamt handelt es sich um eine lesenswerte und gut verständliche Arbeit, die viele interessante Ansätze und Ideen - insbesondere zu der Einzelklagebefugnis des Miturhebers - enthält.

[...] Daher lohnt nicht nur der erste Blick in die kurzweilig geschriebene Arbeit von Stephanie Rieke.“

– Stephan Szalai in: UFITA - Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, 2013/I

Zum Inhalt

Der Miturhebergemeinschaft ist in der Praxis von großer Relevanz, wie ein Blick auf Architektenwerke, Filmwerke oder aber auch auf die Entwicklung von Open Source Software zeigt. In der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur wird sie jedoch nur selten behandelt. Allein § 8 UrhG befasst sich näher mit diesem Themenkomplex, vermag aber keine Einzelprobleme zu lösen.

Nachdem zunächst die Voraussetzungen der Entstehung der Miturhebergemeinschaft aufgezeigt werden, widmet sich die Abhandlung im Schwerpunkt der Rechtsnatur der Miturhebergemeinschaft und der Durchsetzung von Verletzungsansprüchen. Diese Aspekte sind bislang weitestgehend ungeklärt.

Die Bearbeitung beleuchtet die rechtliche Qualifikation der Miturhebergemeinschaft näher. In der Folge wird erörtert, ob die richterliche Rechtsfortbildung zur Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR auf die Miturhebergemeinschaft zu übertragen ist. Im Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung seitens der Miturhebergemeinschaft, die in § 8 Abs. 2 S. 3 UrhG ihre Erwähnung findet, stellt sich eine Vielzahl von Fragen. Hier ist von Relevanz, welche Art der Rechtsdurchsetzung und welche Ansprüche und Rechte von der Vorschrift erfasst werden. Vor allem aber steht die Einordung der Individualklage im Vordergrund. Nach überwiegender Ansicht handelt es sich um einen Fall der gesetzlichen Prozessstandschaft. Dabei ist allerdings weiter umstritten, ob die Ausübung der Prozessführungsbefugnis die Klage eines anderen Miturhebers ausschließt (Gesamt?prozessführungsbefugnis) oder aber alle Miturheber unabhängig voneinander Klage erheben können (Einzelprozessführungsbefugnis). Es ergeben sich aus den unterschiedlichen Ansichten praktische Konsequenzen, die teils nachteilig für den beklagten Verletzer und teils nachteilig für die Miturheber sind und denen daher mit Bedenken zu begegnen ist. [...]

Schlagworte

Rechtswissenschaft, Miturhebergemeinschaft, Rechtsverletzungen, Gesamthandsgemeinschaft, Prozessstandschaft, Einzelklagebefugnis, Rechtssubjektivität

  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
  • ISSN
    1613-3994
  • Band
    89

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