Andreas Budroweit - Die Mitwirkung der Gemeinde bei baurechtlichen Entscheidungen

Eine Studie zur Beteiligung der Gemeinde nach §36 BauGB - insbesondere durch das Einvernehmen

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Arbeit ist am Lehrstuhl von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke in Mannheim als Doktorarbeit entstanden. Sie beschäftigt sich mit der in § 36 BauGB vorgesehenen Beteiligung der Gemeinde. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Beteiligung der Gemeinde in Form des Einvernehmens.

Neben einer dogmatischen Durchdringung des § 36 BauGB soll die Arbeit den am Genehmigungsverfahren Beteiligten, insbesondere der Gemeinde und der jeweiligen Genehmigungsbehörde, eine Anleitung zu rechtmäßigem Handeln geben. Des Weiteren soll sie dem jeweiligen Antragsteller einen Überblick über seine Rechte und deren verwaltungsgerichtliche Durchsetzung, aber auch über seine Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde als auch dem Träger der Genehmigungsbehörde verschaffen.

In einem ersten Kapitel werden die Voraussetzungen für eine gemeindliche Beteiligung nach den Sätzen 1 bis 3 des § 36 I BauGB genauer beleuchtet. Von besonderem Interesse dürften hier – aufgrund der aktuellen Diskussionen – neben den Ausführungen zur Beteiligung der Gemeinde bei verfahrensfreien Vorhaben, auch die Überlegungen zur Beteiligung der Gemeinde bei Identität von Gemeinde und Genehmigungsbehörde sowie die zur erneuten Beteiligung der Gemeinde bei zwischenzeitlichen Veränderungen sein.

Die Kapitel 2 bis 5 widmen sich dann den Problemen, die in der Praxis insbesondere bei der Beteiligung der Gemeinde in Form des Einvernehmens nach § 36 I S.1 bzw. 2 BauGB auftreten. Zu nennen sind an dieser Stelle, neben vielen anderen Problemen, das der Bindung der Genehmigungsbehörde an das von der Gemeinde erteilte Einvernehmen bei gemeindlicher Ermessensentscheidung, das der Rechtsnatur der gemeindlichen Einvernehmensentscheidung, das der Einvernehmensfiktion und der Verlängerung der Frist des § 36 II S.2 BauGB, das des Verhältnisses von § 36 II S.3 BauGB zu den landesrechtlichen Ersetzungsvorschriften, das des gemeindlichen Rechtsschutzes bei ersetztem und als…

Schlagworte

Öffentliches Baurecht, Haftung, Verfahrenshandlung, Ersetzung, Rechtsschutz, Genehmigungsverfahren, Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, BauGB

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Verwaltungsrecht
  • ISSN
    1613-1002
  • Band
    4

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