Alexander Fridgen - Die Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung

Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes

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Über das Buch

Rezension

„[...] gelingt dem Verfasser eine außerordentlich stringente Darstellung der Vorsatzanfechtung insgesamt, deren Beherrschung man bei vielen Verwaltern leider vergeblich sucht [...]

Die Arbeit zeigt auf, dass sich damit die viel diskutierten Wertungswidersprüche aus der gegenwärtigen, auf Naturalrestitution gerichteten Fassung, vermeiden ließen.“

– Hans Haarmeyer in: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht, Jg. 2009, H. 45, S. 2102

Zum Inhalt

Die Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung wurden 1999 mit Einführung der Insolvenzordnung einer ergänzenden Regelung in § 143 InsO zugeführt. Danach gelten für die Rückgabeverpflichtung des Anfechtungsgegners die Vorschriften über die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Bereicherung, bei der dem Empfänger der Mangel des rechtlichen Grundes bekannt ist. Der Verfasser untersucht die Systemkonformität der Neuregelung und überprüft, ob der Gesetzgeber die Rechtsfolgen der Vorsatzanfechtung insgesamt als Schadensersatz ausgestalten sollte.

Zunächst geht der Autor der Frage nach, worin die Rechtfertigung der Vorsatzanfechtung liegt, weshalb also derjenige, der wirksam von einem mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handelnden Schuldner erworben hat, überhaupt zur Rückgewähr des erhaltenen Vermögensgegenstandes verpflichtet sein soll. Die genauen Auswirkungen der Neuregelung werden im zweiten und umfangreichsten Teil dieser Studie untersucht. Im Einzelnen wird dabei dargelegt, an welchen Stellen die gesetzlich angeordnete Verweisung über §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB in die allgemeinen Vorschriften des BGB keine stimmige Regelung der Rechtsfolgen bewirkt. Vor allem die umfangreiche Pflicht zur Herausgabe von Nutzungen, die der Anfechtungsgegner gezogen hat oder ziehen hätte können, geht nach dem jetzt geltenden Recht zu weit, weil sie zu einer nicht gerechtfertigten Bereicherung der Insolvenzmasse führen kann. Aber auch die Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Erstattung von notwendigen Verwendungen, die der Anfechtungsgegner auf den anfechtbar weggegebenen Gegenstand getätigt hat, bevorzugt den Anfechtungsgegner vor anderen Gläubigern, welche die Erstattung von vor der Insolvenz geleistetem Aufwand verlangen.

Schließlich wird geprüft, ob die Rechtsfolgen der Vorsatzanfechtung auch als Schadensersatzanspruch dargestellt werden können. Dies bejahend kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die Rechtsfolgen des § 133 Abs. 1 InsO durch einen…

Schlagworte

Insolvenzanfechtung, Gläubigeranfechtung, Vorsatzanfechtung, Rückgewähr, Schadensersatz, Naturalrestitution, Anfechtungsklage, Gläubigerbenachteiligung, Insolvenzordnung, Anfechtungsgesetz, Rechtsfolgen, Insolvenzrecht, Rechtswissenschaft

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