Attila Bangha-Szabo - Die rechtsgeschäftliche Unübertragbarkeit des Verbraucherwiderrufsrechts

Zugleich ein Beitrag zur Funktionsweise des Widerrufsrechts gemäß §355 BGB, zur Sukzession in Forderungen und Vertragsverhältnisse sowie zur Übertragbarkeit von Gestaltungsre…

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Studie untersucht, ob das Verbraucherwiderrufsrecht gemäß § 355 Abs. 1 S. 1 BGB durch Rechtsgeschäft an eine andere Person übertragen, mithin „abgetreten“ werden kann, und geht an die Fragestellung mittels Untersuchung des Widerrufsrechts an sich sowie mittels Betrachtung des Grundgeschäfts der Rechtsübertragung – oder Sukzession – heran.

Die Darstellung der Entwicklungsgeschichte der §§ 355 ff. BGB sowie der Voraussetzungen, des Schutzzweckes und der Rechtswirkungen des Widerrufs kommt zum Ergebnis, dass das Widerrufsrecht ein willenserklärungsbezogenes und dem Schutz der Vertragsentschließungsfreiheit dienendes Recht ist. Aus der Rechtswirkung des Widerrufs, die die Unwirksamkeit der widerrufenen Willenserklärung zur Folge habe, sowie aus den Besonderheiten bei der Rückabwicklung nach Widerruf gemäß § 357 BGB folgert der Autor, dass hinreichende systematische Unterschiede zwischen Rücktritt und Widerruf festgestellt werden können. Das Widerrufsrecht ist daher kein „besonderes gesetzliches Rücktrittsrecht“.

Sodann wendet sich der Verfasser der Frage zu, wie dieses willenserklärungsbezogene Recht übertragen werden könnte, und stellt diesem allgemeine Grundlagen der Einzelrechtsnachfolge voran. Der Sukzession als Auswechslung eines Subjekts eines Rechtsverhältnisses mit einem neuen Subjekt ist die aus §§ 404, 417 I 1 BGB abzuleitende Einschränkung wesentlich, dass personenbezogene Rechte des Vorgängers nicht an den Nachfolger übergehen. Dies ist kein Widerspruch zu, sondern Konsequenz aus dem Grundsatz der Aufrechterhaltung der Identität des Rechtsverhältnisses bei Sukzession. Voraussetzung der Übertragung des Widerrufsrechts ist des Weiteren dessen Verzichtbarkeit, die nur in Ausnahmefällen zu bejahen ist, womit aber eine rechtsgeschäftliche Übertragbarkeit des Widerrufsrechts überhaupt in Betracht kommt. Der Differenzierung bei der Frage nach der Übertragbarkeit von Gestaltungsrechten nach deren selbständiger und…

Schlagworte

Rechtswissenschaft, Widerrufsrecht, Verbraucher, Abtretung, Vertragsübernahme, Gestaltungsrecht, Rechtsnachfolge, Rechtsübertragung, Übertragbarkeit, Sukzession

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Zivilrecht
  • ISSN
    1613-0952
  • Band
    93

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