Matthias Winter - Die richterliche Anordnung von Informationsgesprächen nach § 135 FamFG (Außergerichtliche Konfliktbeilegung)

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Über das Buch

Zum Inhalt

Mit der Einführung des § 135 FamFG 2009 hat der Gesetzgeber juristisches Neuland betreten und ein Novum im deutschen Prozessrecht installiert: Die Regelung, die dem Familienrichter die Möglichkeit gibt gegenüber Beteiligten einer Scheidungsfolgesache eine Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Form der außergerichtlichen Streitbeilegung anzuordnen, führt zu Problemen nicht zuletzt in der praktischen Anwendung. So bleibt beispielsweise offen, was Kostenfreiheit in diesem Zusammenhang bedeutet und wer die tatsächlich anfallenden Kosten für das Informationsgespräch letztlich trägt. Gleichzeitig wirft die Regelung konflikttheoretische und verfassungsrechtliche Fragen auf, vor allem im Zusammenhang mit der Durchbrechung des Freiwilligkeitspostulats in der Mediation.

Die Studie konzentriert sich zunächst auf eine differenzierte Analyse der beiden in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen, §§ 135, 150 Abs. 4 Satz 2 FamFG. Zu Beginn werden die Merkmale von § 135 FamFG betrachtet, wobei der Umstand der Kostenfreiheit besonders im Fokus steht. Weiter wird die Kostensanktion des § 150 Abs. 4 Satz 2 FamFG detailliert beleuchtet, die vorsieht, dass Beteiligten, die der Anordnung nicht nachkommen, ein kostenrechtlicher Nachteil drohen kann. Eine Betrachtung der Parallelregelungen in England liefert spannende Erkenntnisse, denn sowohl der Grundgedanke des § 135, als auch die Kostensanktion scheinen den richtigen Ansatz zu verfolgen. Die anschließende konflikttheoretische Auseinandersetzung im Hinblick auf das Merkmal der Freiwilligkeit in der Mediation zeigt auf, dass eine gezielte Durchbrechung des Freiwilligkeitspostulats angezeigt ist.

Herzstück der Studie ist die Analyse der Regelungen unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, die bis dato – soweit ersichtlich – noch nicht Gegenstand anderer Untersuchungen war. Dabei drängt sich die Frage, ob der Gesetzgeber die Parteien überhaupt zu ihrem…

Schlagworte

§ 135 FamFG, § 150 FamFG, Mediation, Außergerichtliche Streitbeilegung, Zwangsmediation, Zivilprozessrecht, Mandatory Mediation, Familienrecht, Informationsgespräch, Prinzip der Freiwilligkeit, Schutz gegen sich selbst, Kostenfreiheit, Zivilrecht, Konfliktbeilegung

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