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Chiara Schmöe - Die Rolle des Alters im Jugendstrafrecht

Ein Plädoyer für Zurückhaltung im Jugendstrafrecht

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Über das Buch

Rezension

„[…] Dies alles sind gute Vorschläge und man sollte mit der Verfasserin den Blick weg von einer Absenkung der Altersgrenzen hin zu einer Modifizierung des JGG wenden. […] Eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze wird durch die Dissertation von Schmöe mit guten Argumenten und völlig zu Recht abgelehnt. Nun sollten weitere Dissertationen folgen, die sich über effektive Modifizierungen des Jugend- und Familienrechts Gedanken machen.“

– Anja Schiemann in: Kriminalpolitische Zeitschrift, KriPoZ 1 | 2026

Zum Inhalt

In den letzten fünf Jahren hat sich die Debatte um das Strafmündigkeitsalter bzw. um die geltenden Altersgrenzen im JGG neu entfacht. Die Frage wird aufgrund aktueller Geschehnisse, insbesondere nach dem Tod der zwölfjährigen Luise im März 2023 politisch, aber auch gesamtgesellschaftlich diskutiert.

Inzwischen steht die AfD mit ihrer Forderung nach einem härteren Jugendstrafrecht in der Politik nicht völlig allein da. Auch die CDU/CSU strebt zumindest eine wissenschaftliche Untersuchung hinsichtlich des Strafmündigkeitsalters an. Ob eine Reform des Jugendstrafrechts hinsichtlich der Altersgrenzen angezeigt ist, ist das Kernthema dieser Studie.

Kriminalpolitisch ist die Forderung nach härterer bzw. überhaupt stattfindender Bestrafung nahezu vorhersehbar. Die Debatte wird nämlich immer dann neu eröffnet, wenn sich herausstellt, dass bei einem schweren Gewaltverbrechen auch Kinder unter 14 Jahren beteiligt waren. Dazu zählen die Geschehnisse im Zusammenhang mit einer Gruppenvergewaltigung in Mühlheim, der gewaltsame Tod der zwölfjährigen Luise oder der erst kürzlich eskalierte Streit zweier Kinder an einer Stuttgarter Bushaltestelle, der für einen zwölfjährigen Jungen tödlich endete.

Während sich die Diskussion nach den Geschehnissen in Mülheim vor allem auf die Politik und die Presse fokussierte, zeigt sich heute ein ganz anderes Bild. Eine ganze Gesellschaft scheint sich zu fragen:

Ist die geltende Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren wirklich gerecht oder sollten Kinder mit der Vollendung des 12. Lebensjahres strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können?

Um diese Frage zu beantworten, setzt sich die Arbeit zunächst mit der geltenden Rechtslage, hier also insbesondere der §§ 19 StGB, 3, 105 JGG, dem historischen Entwicklungsprozess des Strafmündigkeitsalters und dem Vorwurf eines vermeidbaren Reaktionsverzichts auseinander. Sie befasst sich ferner mit dem Ausmaß und den Erscheinungsformen der Kinder- und […]

Schlagworte

Jugendstrafrecht, Strafmündigkeit, Heranwachsende, Kriminalpolitik, Kriminalstatistik, Altersdiagnostik, Kriminologie, Jungtäterstrafrecht, Mehrfaktorenansatz, Medienstrafrecht, Kinderdelinquenz, Mord an Luise F. aus Freudenberg

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