Carolin Kristina Weyand - Die Schutzinteressen des gefährdeten Zeugen und das Strafverfolgungsinteresse des Staates de lege lata
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Über das Buch
Zum Inhalt
Die Verfasserin setzt sich mit dem Verhältnis der Schutzinteressen des gefährdeten Zeugen und des Strafverfolgungsinteresses des Staates de lege lata auseinander. Der Zeugenschutz steht im Widerstreit mit anderen gegenläufigen Interessen wie den Rechten des Beschuldigten und dem Interesse des Staates an einer effektiven Strafverfolgung. Schützt der Staat den gefährdeten Zeugen, scheint das Ziel des Staates, Straftaten aufzuklären, beeinträchtigt zu sein, da Zeugenschutzmaßnahmen die Verwertbarkeit eines Zeugenbeweises beschränken und so die Effizienz der Strafverfolgung vermindern können. Die Bedrohung von Zeugen ist insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität ein häufig festzustellendes Phänomen. Der gefährdete Zeuge ist nicht selten Angriffen auf seine Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 S. 1, Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 14 GG ausgesetzt. Da die Aussageperson nicht nach eigenem Ermessen darüber entscheiden darf, ob sie als Zeuge aussagen möchte oder nicht, sondern grundsätzlich ihrer Aussagepflicht nachkommen muss, der Staat aber verfassungsrechtlich zum Schutz des Zeugen verpflichtet ist, sieht das Gesetz bestimmte Zeugenschutzmaßnahmen vor. Unter Zuhilfenahme der im Zusammenhang mit doppelfunktionalen Polizeimaßnahmen entwickelten Abgrenzungskriterien werden die einzelnen Maßnahmen in präventive und repressive Maßnahmen eingeteilt. Bei einigen Maßnahmen liegt der Schwerpunkt in dem Schutz des Zeugen und bei anderen in der Förderung der Strafverfolgung. Bei den als repressiv eingeordneten Schutzmaßnahmen kommt es de lege lata nicht zu einer Kollision von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, denn die repressiven Zeugenschutzmaßnahmen fördern gerade die effektive Strafrechtspflege. Die als präventive Zeugenschutzmaßnahmen eingeordneten Maßnahmen dienen dagegen unmittelbar dem Schutz des gefährdeten Zeugen. Bei der Anordnung einer präventiven Zeugenschutzmaßnahme kollidiert deshalb nicht selten das Strafverfolgungsinteresse mit dem durch die präventive…
Schlagworte
Strafprozessrecht, Zeugenschutz, Strafverfolgungsinteresse, Gefährdeter Zeuge, Zeugenschutzprogramm, Zeugenschutzmaßnahmen, Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Ermessenausübung, Organisierte Kriminalität, Zeugenbeweis, Strafrecht, Rechtswissenschaft
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