Matthias Offermanns - Die Steuerungswirkungen des „Einheitlichen Bewertungsmaßstabes“

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Über das Buch

Zum Inhalt

In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die ärztlichen Leistungen durch Punkte abgerechnet. Die Punktzahlen der ärztlichen Leistungen sind im "Einheitlichen Bewertungsmaßstab" festgelegt, dem sogenannten EBM. Der EBM wird von den Ärzten und den Krankenkassen durch den Bewertungsausschuss nach § 87 SGB V vereinbart.

Die Steuerungswirkungen des "Einheitlichen Bewertungsmaßstabes" ergeben sich durch die Bewertung der einzelnen ärztlichen Leistungen durch eine gewisse Punktzahl. Je höher die Punktzahl desto höher ist die relative Bewertung der ärztlichen Leistung. Nach welchen Kriterien werden nun die ärztlichen Leistungen mit den Punktzahlen versehen? Gibt es überhaupt wissenschaftliche Kriterien? Oder hängt die Höhe der Punktzahlen von der Verhandlungsmacht der Ärzte oder der Krankenkassen ab? Welche Auswirkungen hat eine Bewertung von bestimmten ärztlichen Leistungen?

Die Höhe der Punktzahlen hat große Bedeutung sowohl für die Ärzte als auch für die Patienten. Für die Ärzte hängt ihre wirtschaftliche Situation von der Bewertung ihrer Leistungen ab. Je mehr Leistungen sie abrechnen können, die mit einer hohen Punktzahl versehen sind, um so größer wird ihr Einkommen. Für die Patienten kann eine unterschiedliche Bewertung ähnlicher ärztlicher Leistungen eine andere medizinische Behandlung bedeuten. Durch die in der Vergangenheit hohe Bewertung von medizinisch-technischen Leistungen kann so etwa die große Bedeutung der Apparatemedizin erklärt werden. [...]

Schlagworte

Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM, Gesetzliche Krankenversicherung, Gemeinsame Selbstverwaltung, Bewertungsausschuß, Leistungsverzeichnis, Honorarvertrag, Honorarverteilung, Volkswirtschaftslehre

  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe volkswirtschaftliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-6872
  • Band
    24