Andreas Winkelbach - Die Strafbarkeit des Anstifters beim error in persona des Täters

Zugleich ein Beitrag zur Kontroverse um Kausalabweichung, aberratio ictus und error in obiecto

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Über das Buch

Zum Inhalt

Ohne jedweden Zweifel gehört der error in obiecto vel persona zum Standardrepertoire juristischer Ausbildung. Seit das preußische Obertribunal vor nunmehr 140 Jahren einen Fall zu entscheiden hatte, der heute gemeinhin als Rose-Rosahl-Fall bekannt ist, haben Generationen von Hochschullehrern Generationen von Hochschulstudenten in die Geheimnisse dieser Rechtsfigur einzuführen versucht.

Unbestritten hat kein Fall entsprechenden Problemzuschnitts das höchste Strafgericht intensiver beschäftigt, wenn man von einem einzigen Sachverhalt mit immerhin ähnlicher Mittäter-Konstellation einmal absieht. Auch die im Schrifttum zurecht als Rose-Rosahl II oder Hoferbenfall bezeichnete neuere Entscheidung des BGH steht bereits seit sechs Jahren im Kreuzfeuer der Strafrechtsdogmatik.

Nunmehr hatte der BGH wieder einen ähnlich gelagerten Sachverhalt zu entscheiden, der vielleicht als Rose-Rosahl III in die Geschichte eingehen wird. Der Verfasser stellt die bis heute ungebrochene Kontroverse um die Auswirkungen des error in persona des Täters auf den Anstifter umfassend dar und erarbeitet Lösungsvorschläge. [...]

Schlagworte

Anstiftung, Teilnahme, Irrtum, aberratio ictus, error in persona, Kausalabweichung, Strafrecht, Rechtswissenschaft

  • Autor*in
    Andreas Winkelbach
  • Seiten
    218
  • Jahr
    Hamburg 2004
  • ISBN
    978-3-8300-1299-3
  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    39
  • Fachbereich
    Jura

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