Kristian Klüppelberg - Die Untreuestrafbarkeit des Vorstands bei Verstößen gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex und § 161 AktG

Ein Restriktionsversuch im Hinblick auf den konturenlosen Tatbestand des §266 StGB über den Weg der Einbindung eines Selbstregulierungsinstruments

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Über das Buch

Zum Inhalt

Im Bereich der haftungsrechtlichen Bewertung von Managementfehlverhalten ist zunehmend die Tendenz zu beobachten, dass die Führungskräfte von Wirtschaftsunternehmen nicht nur zivilrechtlich, sondern vermehrt auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Anzahl der Wirtschaftsstrafverfahren ist deutlich gestiegen. Derzeit vergeht kaum ein Monat, in dem das öffentliche Interesse und die Aufmerksamkeit der Medien nicht auf spektakuläre Untreuestrafverfahren gegen zumeist prominente und etablierte Persönlichkeiten der Wirtschaft gerichtet sind. Bezogen auf die in Deutschland - vornehmlich bei Konzernen - sehr beliebte Gesellschaftsrechtsform der Aktiengesellschaft sind neben den Aufsichtsräten vor allem die Vorstände hinsichtlich ihres unternehmerisches Tuns oder Unterlassens immer öfter dem Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB ausgesetzt. Gerade die unternehmerische Handlungsfreiheit des Vorstands als Teil und notwendiges Gegenstück der ihm obliegenden Führungsaufgabe (§§ 76, 93 AktG) steht dabei wie nie zuvor auf dem untreuerechtlichen Prüfstand.

Bedingt durch die Vielzahl der in den letzten Jahrzehnten begangenen Wirtschaftsstraftaten auf den internationalen Kapital- und Finanzmärkten steht die deutsche Bevölkerung dem Managerverhalten von Vorständen seit geraumer Zeit grundlegend skeptisch gegenüber. Die Arbeitsmoral, Sorgfältigkeit und Gewissenhaftigkeit der Vorstände stehen hierbei im Fokus der Kritik der Gesellschaft. Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Protagonisten für die Prosperität und Stabilität großer, börsennotierter Industriekonzerne verantwortlich sind, die wiederum für den Wirtschaftsstandort Deutschland und sein internationales Ansehen eine entscheidende Rolle spielen. Es besteht der Eindruck, dass das Führungsverhalten der Organe nur noch durch Selbstbedienungsmentalitäten, Korruption und das Streben nach kurzfristigen Gewinnen geprägt ist.

Der Unmut der Bevölkerung richtet sich allerdings mittlerweile…

Schlagworte

Missmanagement, Wirtschaftskriminalität, Repression, Prävention, Untreue, Untreuestrafbarkeit, Veruntreuung, § 266 StGB, Handlungsunrecht, Konturenlos, Unterbestimmt, Unbestimmt, Restriktion, Restriktive Wirkung, Bestimmtheitsgrundsatz, Verschleifung von Tathandlung und Taterfolg, Vorstand, Aktiengesellschaft, Vermögensbetreuungspflichtverletzung, Treubruchstatbestand, Treubruchsalternative, Missbrauchsalternative, Missbrauchstatbestand, Pflichtwidrigkeit, Gravierende Pflichtverletzung, Untreuespezifische Erheblichkeitsschwelle, Deutscher Corporate Governance Kodex, DCGK, Kodex, Corporate Governance, Compliance, Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, § 161 AktG, Entsprechenserklärung, § 93 AktG, Selbstregulierung, Selbstregulierungsinstrument, principal agent-Problem, Normkonkretisierende Wirkung, Empfehlungen

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zur Rechtswissenschaft
  • ISSN
    1435-6821
  • Band
    317

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