Milva Helling - Die Vertreterbetriebsstätte im Internationalen Steuerrecht

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Über das Buch

Zum Inhalt

Betrachtet man grenzüberschreitende Unternehmenskonstellationen, fällt auf, dass Unternehmen im Ausland vielfach keine Betriebsstätten mehr errichten, sondern lediglich Vertreter vor Ort einsetzen, um ihre Geschäfte abzuwickeln. Bei diesen grenzüberschreitenden Vertretereinsätzen stellt sich die Frage wo und wie die Einkünfte, die ein solcher Vertreter erwirtschaftet besteuert werden können. Hierbei stoßen die Besteuerungsinteressen des Sitzstaates des Unternehmens und des Tätigkeitsstaates des Vertreters (sog. Quellenstaat) aufeinander. Nach völkerrechtlichen Grundsätzen hängt das Besteuerungsrecht des Quellenstaates davon ab, ob dieser innerhalb seines Hoheitsgebietes über ein hinreichendes Anknüpfungsmoment verfügt. Um diesen möglichen Steueranspruch zu sichern, gibt es in den Quellenstaaten nationale Steuertatbestände, die jedoch durch bilaterale Abkommensregelungen, die in der Regel der Vertreterbetriebsstättenregelung des Art. 5 Abs. 5 und 6 des OECD-Musterabkommens entsprechen, beschränkt.

Die Voraussetzungen der Vertreterbetriebsstättenbegründung sind höchst umstritten. Insbesondere die Bedeutung des Begriffs der Vollmacht ist ungeklärt. Dieser und anderer ungeklärter Fragen im Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen der Vertreterbetriebsstätte geht die Verfasserin in ihrem ersten Teil nach. Zudem werden die besonderen Probleme im Bereich des E-Commerce aufgezeigt und ein Fallbeispiel aus der Steuerberatungspraxis dargestellt und besprochen.

Im zweiten Teil beschäftigt sich Milva Helling mit der Frage der Einkunftsabgrenzung zwischen Vertreterbetriebsstätte und vertretenem Unternehmen. Schon die Art der Einkunftsabgrenzung ist in diesen Konstellationen mangels klarer Regelungen umstritten. Die Verfasserin klärt zunächst, ob die vielen, lediglich zur Betriebsstätte entwickelten Theorien auf die Vertreterbetriebsstätte Anwendung finden. Zudem werden die diversen Theorien, die spezifisch zur Vertreterbetriebsstätte vertreten werden,…

Schlagworte

Vertreterbetriebsstätte, Ständiger Vertreter, Nullsummentheorie, Internationales Steuerrecht, OECD-Musterabkommen, E-Commerce, Steuerrecht, Rechtswissenschaft, OECD

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zur Rechtswissenschaft
  • ISSN
    1435-6821
  • Band
    237

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