Claudia Jakobi - Die vieldeutige Betriebsgemeinschaft

Ihre Funktion im Arbeitsrecht der Weimarer Republik und der NS-Zeit

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Über das Buch

Rezension

„[...] Der Vorzug des Werkes ist in der detaillieren Analyse des Betriebsgemeinschaftsgedankens unter der Herrschaft des Betriebsrätegesetzes und des Arbeitsordnungsgesetzes zu sehen. Der vergleichende Blick auf mehrere arbeitsrechtliche Rechtsinstitute zeigt die praktische Reichweite des Betriebsgemeinschaftsgedankens und lässt erkennen, dass dieser Gedanke, ungeachtet aller ideologischen Unterschiede, Epochen übergreifend zu einem Grundprinzip des heutigen Arbeitsrechts geworden ist (vgl. S. 189).“

– Werner Schubert in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, ZIER 3 (2013) 79

Zum Inhalt

Das Werk befasst sich mit der Betriebsgemeinschaft während der Weimarer Republik und der NS-Zeit sowie ihrer Funktion im Arbeitsrecht.

Die Studie beginnt mit einer Skizzierung der historischen Entwicklung der Gemeinschaft nach Otto von Gierke und Ferdinand Tönnies. Anschließend wird die Betriebsgemeinschaft anhand des für die jeweilige Zeit maßgeblichen Gesetzes erörtert. Für die Zeit der Weimarer Republik ist dies das Betriebsrätegesetz von 1920. Die Autorin legt hier einen besonderen Schwerpunkt auf die Nennung der vorhandenen Betriebsvertretungen sowie deren Rechte und Pflichten. Zur Erläuterung der Betriebsdemokratie wird das Wahlverfahren dargestellt, mit der sich die Autorin im Detail befasst. Neben der Zusammensetzung der Betriebsgemeinschaft befasst sich die Studie mit der Umformung des Inhaltes des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Betriebsgemeinschaftsgedankens. Die Verfasserin wird anhand des historischen Schrifttums und der Rechtsprechung ein besonderes Augenmerk auf die Lösung des Arbeitsverhältnisses aus dem reinen Gegenseitigkeitsverhältnis der BGB-Vorschriften über den Dienstvertrag legen. Im Zentrum steht während der NS-Zeit die völlige Umgestaltung der Betriebsgemeinschaft auf der Grundlage des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. Sämtliche Betriebsvertretungen werden beseitigt und stattdessen der so genannte Vertrauensrat ernannt werden. Die soziale Ehre der Betriebsgemeinschaftsmitglieder wird zu einem zentralen Betriff idealisiert. Seinen Abschluss findet das Werk in der Aufzeigung einiger aus dem Betriebsgemeinschaftsgedanken resultierender Rechtsinstitute, etwa der Betriebsrisikolehre, dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, der Treue- und Fürsorgepflicht, dem Urlaubsanspruch sowie dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. [...]

Schlagworte

Betriebsgemeinschaft, Arbeitsrecht, Otto von Gierke, Weimarer Republik, Betriebsrätegesetz von 1920, Betriebsdemokratie, Arbeitsverhältnis, Nationalsozialismus, Treue- und Fürsorgepflicht, Gemeinwohlformel, Betriebsrisikolehre, Kieler Straßenbahn-Urteil, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Rechtsmethodik, Rechtsphilosophie & Rechtsgeschichte
  • Schriftenreihe
    Rechtsgeschichtliche Studien
  • ISSN
    1617-9919
  • Band
    55

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