Karola Christiane Wendel - Die Vorlage einer Bundeszentralregisterauskunft vor Begründung des Arbeitsverhältnisses
Eine datenschutzrechtliche Untersuchung
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Über das Buch
Zum Inhalt
Strafurteile werden in Deutschland jeden Tag erlassen. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang außerdem, dass über die Hälfte der Deutschen erwerbstätig ist, so ist davon auszugehen, dass sich der Großteil der Strafurteile gegen Arbeitnehmer richtet. Es ist daher durchaus wahrscheinlich, dass sich ein Arbeitgeber bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes mit Stellenbewerbern konfrontiert sieht, die im Vorfeld bereits in Konflikt mit dem Strafrecht geraten sind. Im Sinne der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs hat der Arbeitgeber demzufolge ein Interesse daran, sich auch und gerade in Bezug auf strafrechtlich relevantes Vorverhalten, ein Bild von dem Bewerber zu machen. Dazu kann er den Bewerber zunächst schlicht nach bestehenden Vorstrafen fragen. Dies ist dem Arbeitgeber nach der Einschlägigkeitsrechtsprechung des BAG gestattet, wenn die Vorstrafe einen direkten Zusammenhang zu dem konkret zu besetzenden Arbeitsplatz aufweist. Der Arbeitgeber kann jedoch nicht nur durch sein Fragerecht etwaige Vorstrafen des Bewerbers in Erfahrung bringen. Daneben besteht für ihn auch die Möglichkeit, sich über die Vorlage einer Bundeszentralregisterauskunft die entsprechenden Informationen zu beschaffen. Die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit der Einforderung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister ist schwierig. Denn ein Führungszeugnis gibt regelmäßig Auskunft über alle Vorstrafen des Bewerbers und nicht nur über die für den konkreten Arbeitsplatz einschlägigen. Infolge dieser inhaltlich umfassenderen Möglichkeit der Informationserteilung besteht die Gefahr, dass die Einschlägigkeitsrechtsprechung des BAG und das damit einhergehende Recht zur Lüge des Arbeitnehmers konterkariert werden.
Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Problematik fehlt bislang. Die in der rechtswissenschaftlichen Literatur diesbezüglich vorgebrachten Argumentationsansätze fokussieren sich nur auf das Verhältnis der richterrechtlich geprägten…
Schlagworte
Arbeitsrecht, Fragerecht des Arbeitgebers, Arbeitnehmerdatenschutz, Führungszeugnis, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Einschlägigkeitsrechtsprechung, Datenschutz, Bundeszentralregisterauskunft
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