Eva Heidemann - Eigentumsrechtliche Konzeptionsmöglichkeiten bei grenzüberschreitender Bebauung

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Über das Buch

Zum Inhalt

Diese Arbeit setzt sich mit unterschiedlichen Erscheinungsformen der grundstücksgrenzüberschreitenden Bebauung auseinander. Im Fokus steht hierbei nicht die versehentliche Überbauung der Grundstücksgrenze, sondern der geplante und bewusste Überbau.

Ziel der Arbeit ist es, Regelungsmöglichkeiten aufzuzeigen für unterschiedliche Absichten des Erbauers zur eigentumsrechtlichen Konzeption des Gebäudeeigentums bei grenzüberschreitender Bebauung. Es wird der Frage nachgegangen, wie die Gebäudeeigentumszuweisung einheitlich an einen Eigentümer oder aber auch geteilt an unterschiedliche Eigentümer rechtssicher erfolgen kann.

Denn bei der Realisierung von Bauvorhaben größeren Umfangs stößt die deutsche Rechtspraxis immer wieder auf Beratungs- und Konzeptionsschwierigkeiten. Hintergrund ist hierbei häufig, dass der Bauherr nicht alle für das Projekt erforderlichen Grundstücke zu Eigentum erwerben kann und somit zur Realisierung der Bauvorhaben auch Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen, die im fremden Eigentum stehen. Auch bei Inanspruchnahme fremden Eigentums ist es Ziel des Bauherrn, eine gesicherte Rechtsposition an den zu errichtenden Gebäudekomplexen oder Gebäudeeinheiten zu erlangen.

Aufgrund des in Deutschland geltenden Akzessionsprinzips gehören Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks in das Eigentum des Grundstückseigentümers. Um das Eigentum des Gebäudes einem anderen als dem Grundstückeigentümer zuzuweisen, ist eine Durchbrechung des Akzessionsprinzips erforderlich. Für eine solche Durchbrechung als Ausnahme zur Regel bietet das deutsche Recht verschiedene Ansätze. Hierdurch wird im Grundsatz das Eigentum des Gebäudes bzw. das Eigentum an Gebäudeteilen oder Gebäudeeinheiten vom Eigentum des Grundstücks losgelöst. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Erbbaurecht, das Wohnungs- und Teileigentum sowie die Konstellation des § 95 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), namentlich der Zeitbau und der…

Schlagworte

Sachenrecht, Immobilienrecht, Vertragsgestaltung, Überbau, Dienstbarkeit, Erbbaurecht, Grundbuch, Tiefgarage, Gesamterbbaurecht, Nachbarerbbaurecht, Stammgrundstück, Scheinbestandteil

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Immobilienrecht
  • ISSN
    1868-0364
  • Band
    10

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