Nikolaus Stock - Ein Umbaubegriff für das neue Werkvertragsrecht

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Über das Buch

Zum Inhalt

Am 1. Januar 2018 ist das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft getreten. Durch diese Reform hat das sog. neue Werkvertragsrecht mitsamt dem neuen Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag sowie dem Bauträgervertrag Einzug in das BGB gehalten. Nachdem diese Vertragstypen, trotz ihrer teils überragenden wirtschaftlichen Bedeutung, zuvor wenn überhaupt nur fragmentarisch geregelt oder vom sehr allgemein gehaltenen Werkvertragsrecht erfasst wurden, haben sie somit schließlich eine eindeutige schuldrechtliche Regelung erfahren.

Dieses Vorgehen des Gesetzgebers wird in der baurechtlichen Praxis als „Meilenstein der Entwicklung des Bauvertragsrechts“ bewertet. In den einzelnen Eingangsnormen der oben genannten neuen Vertragstypen (§§ 650a, 650i, 650p, 650u BGB) sind verschiedene unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, über die der Anwendungsbereich der jeweiligen Vertragstypen eröffnet wird. Dies ist insbesondere bei § 650a BGB der Fall, welcher definiert, dass ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerkes, einer Außenanlage oder eines Teils davon als Bauvertrag anzusehen ist.

Innerhalb der Gesetzesbegründung fehlt jedoch jegliche Erläuterung, welche Überlegungen des Gesetzgebers bei der Einführung der Begriffe Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung und Umbau zugrunde lagen. Zwar verweist der Gesetzgeber innerhalb der Gesetzesbegründung auf die Rechtsprechung zum werkvertraglichen Verjährungsrecht. Dieser Verweis bezieht sich jedoch nur auf den Bauwerkbegriff und nicht auf die oben genannten Begriffe, welche die Handlung des Unternehmers beschreiben. Daneben lässt der Gesetzgeber lediglich erkennen, dass er vom Anwendungsbereich des Bauvertrags nur solche komplexen Verträge erfasst haben will, welche auf eine längere Erfüllungszeit angelegt sind und daher bestimmte Regelungen erfordern, um ökonomisch…

Schlagworte

Bauvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Umbau, Verbraucherbauvertrag, Architektur- u. Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag, Bauvertragrecht, Vertragsrecht, Unbestimmte Rechtsbegriffe

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Vertragsrecht
  • ISSN
    1868-9817
  • Band
    32

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