Philipp Ambach - Eine Rahmenkonvention für die Errichtung hybrider internationaler Strafgerichte

Als Mittel zur Garantie moderner Völkerrechtsstandards im Rahmen zukünftiger ad hoc-Strafgerichtsbarkeit für Völkerrechtsverbrechen

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Über das Buch

Rezension

„[...] Die vom Autor festgelegten Mindestanforderungen orientieren sich an den von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Regelungen und Vorschriften, die in völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Gerichtsstatuten festgelegt sind. Des Weiteren entwickelt der Autor einen grundlegenden Normentext, aus dem er den Entwurf einer Rahmenkonvention ableitet. [...]“

– Marinke Gindullis in: Portal für Politikwissenschaft, 01.04.2010

Zum Inhalt

Der Autor befasst sich mit Struktur und Wesensmerkmalen hybrider, gemischt national-internationaler ad hoc-Strafgerichte. Diese Gerichte sind damit befasst, bestimmte bewaffnete Konflikte oder terroristische Aktivitäten in einzelnen betroffenen Staaten strafrechtlich aufzuarbeiten, wenn das jeweilige staatliche System dazu nicht in der Lage ist, wie etwa in Sierra Leone, Kambodscha, Ost Timor oder dem Libanon. Die Gerichte wurden unabhängig von den internationalen ad hoc-Tribunalen der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda und dem Internationalen Strafgerichtshof geschaffen.

Zunächst stellt der Verfasser die historische Entwicklung des Völkerstrafrechts und der Völkerstrafgerichtsbarkeit dar. Er geht dabei insbesondere auf die Nürnberger Prozesse ein, in denen ein von den Siegermächten besetztes Gericht gegen einige Haupttäter der nationalsozialistischen Führungsriege vorging. Im Folgenden werden die ad hoc-Tribunale der Vereinten Nationen, der Internationale Gerichtshof und sämtliche bislang errichtete hybride Strafgerichte kurz dargestellt im Hinblick auf den jeweiligen Errichtungskontext, die Struktur der Institutionen und das jeweils anwendbare Recht. Der Autor grenzt sodann die hybriden Gerichte von den genannten rein internationalen Institutionen ab und beschreibt mögliche Konkurrezverhältnisse. Dabei wird herausgearbeitet, dass hybride Gerichte gegenüber den internationalen Institutionen beachtliche strukturelle und praktische Vorteile aufweisen. Insbesondere vermögen hybride Gerichte in höherem Maße zu einer Versöhnung der Konfliktparteien und zur Stabilisierung des jeweiligen staatlichen Systems beizutragen, welches von dem strafrechtlich aufzuarbeitenden Konflikt betroffen ist. Der Autor folgert daraus, dass die Einsetzung hybrider Gerichte auch in Zukunft für die umfassende strafrechtliche Erfassung solcher Konflikte sinnvoll und wahrscheinlich ist.

Im Folgenden geht der Verfasser im Detail auf spezifische…

Schlagworte

Internationale Strafgerichtsbarkeit, Völkerstrafrecht, Internationales Strafrecht, Hybride Strafgerichte, Hybride Gerichte, Internationalisierte Strafgerichtsbarkeit, Internationaler Strafgerichtshof, Extraordinary Chambers in the Courts of Cambod, Special Court for Sie, Internationale ad hoc-Gerichtshöfe, Humanitäres Völkerrecht, Internationales Strafverfahrensrecht, Rahmenkonvention, Rechtswissenschaft, Strafgerichtshof

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Völker- und Europarecht
  • ISSN
    1613-0979
  • Band
    67

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