Gregor Lamersdorf - Europäische Entwicklungszusammenarbeit im Spannungsfeld von Menschenrechten und staatlicher Souveränität

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Über das Buch

Rezension

„[...] gelangt [Vf.] zu dem Schluss, dass die menschenrechtliche Konditionalität zwar die inneren Angelegenheiten der Staaten betreffe, jedoch nicht gegen das völkerrechtliche Interventionsverbot verstoße. Kritik übt er an der asymmetrischen Ausgestaltung der Beziehungen, in der von einer tatsächlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe nicht die Rede sein könne. Vor allem widerspreche diese Ungleichheit dem universellen Ansatz der Agenda 2030, hier fordert Lamersdorf, dass sich die EU zukünftig auch der eigenen menschenrechtlichen Verpflichtungen bewusst sein und auch Engagement zum Schutz der Menschenrechte in der Privatwirtschaft betreiben müsse.“

Österreichische Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung, ÖFSE-Signatur 27862, März 2021

Zum Inhalt

Der Autor untersucht das Spannungsfeld von Menschenrechten und staatlicher Souveränität in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel des Vertrags von Cotonou – dem größte entwicklungspolitische Vertrag der EU, der im Jahre 2000 zwischen der EU und 79 AKP-Staaten geschlossen wurde.

Das Spannungsfeld von Menschenrechten und staatlicher Souveränität zeigt sich im Vertrag von Cotonou besonders prägnant aufgrund der dort festgeschriebenen menschenrechtlichen Konditionalität, die es der EU ermöglicht, einen Verstoß gegen Menschenrechte und demokratische Prinzipien mit der Suspendierung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu sanktionieren. Obwohl damit in Bereiche der Staatsorganisation der Nehmerstaaten eingegriffen wird, die grundsätzlich der souveränen Hoheitsgewalt des betroffenen Staates unterliegen, wird die Konditionalität aufgrund des politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Ungleichgewichts zwischen der EU und den AKP-Staaten faktisch weitestgehend alleine durch die EU festgelegt.

In der Studie wird daher die Frage untersucht, inwieweit die menschenrechtliche Konditionalität auf völkerrechtlicher Ebene einen Verstoß gegen das dem Schutz der staatlichen Souveränität dienende Interventionsverbot darstellt. Einem solchen Verstoß steht allerdings eine möglichicherweise bereits vollzogene Weiterentwicklung des Völkerrechts hin zu einem das Individuum in den Mittelpunkt stellenden Menschheitsrechts entgegen, in dem alle Staaten unabhängig von ihrer konkreter Zustimmung, zur umfassenden Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet sind. Die in der entwicklungspolitischen Konditionalität niedergelegten menschenrechtlichen Verpflichtungen stünden dann nicht mehr zur Disposition der einzelnen Staaten. Eine Verpflichtung zur Einhaltung dieser Rechte wäre keine Einschränkung der staatlichen Souveränität.

Das Werk behandelt damit die großen Fragen des Völkerrechts – wandelnder Souveränitätsbegriff,…

Schlagworte

Menschenrechte, Staatliche Souveränität, Entwicklungszusammenarbeit, Vertrag von Cotonou, Demokratiegebot, Selbstbestimmungsrecht, Interventionsverbot, Wertneutralität des Völkerrechts

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Völker- und Europarecht
  • ISSN
    1613-0979
  • Band
    172

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