André-M. Szesny - Finanzmarktaufsicht und Strafprozess

Die Ermittlungskompetenzen der BaFin und der Börsenaufsichtsbehörden nach Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz und Börsengesetz und ihr Bezug zum Strafprozessrecht

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Über das Buch

Zum Inhalt

Seit dem Zusammenbruch des Neuen Marktes hat der Gesetzgeber den Schutz des Kapitalmarktes zu einer seiner vornehmlichen Aufgaben erklärt. Die seitdem stetig erweiterten Ermittlungskompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirken sich auch strafprozessual aus. Da die Ermittlungen der BaFin regelmäßig früher ansetzen als es nach den Regeln der StPO möglich wäre, stellt sich die Frage, inwieweit die BaFin und Börsenaufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte überhaupt auf Informationen aus dem Aufsichtsverfahren zugreifen und diese zu Strafverfolgungszwecken verwenden dürfen – insbesondere wenn es sich um Ermittlungen der BaFin handelt, die von vornherein jedenfalls auch repressive Zwecke verfolgt. Die Studie ist die erste Monografie, die sich dieser virulenten Thematik zuwendet und die Zulässigkeit der Verwendung und der Weitergabe der von der BaFin und den Börsenaufsichtsbehörden nach KWG, WpHG und BörsG erhobenen Erkenntnisse zu strafprozessualen Zwecken untersucht.

Einer einleitenden Übersicht über die Entwicklung der Finanzmarktaufsicht und den strafprozessualen Bezug der BaFin-Ermittlungen (§ 1) folgt die Überprüfung der Erhebung und Verwendung solcher Informationen, die die BaFin im Wege von Auskunfts- und Unterlagenvorlageverlangen erhoben hat, zu Strafverfolgungszwecken insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Selbstbezichtigungsfreiheit ("nemo tenetur se ipsum accusare ) (§ 2) – hier liegt ein Schwerpunkt der Studie. § 3 wendet sich den verdachtsabhängigen Prüfungs-, Betretungs- und Besichtigungsrechten der BaFin zu, bevor in § 4 die wertpapierrechtliche Durchsuchung und Sicherstellung in Blick genommen wird. Ausführlich geht der Autor in § 5 auf die Melde- und Mitteilungspflichten gemäß der §§ 15 (Ad hoc-Publizität), 15a (Mitteilung von directors’ dealings) und 9 WpHG (laufende Überwachung) ein und untersucht, ob bzw. unter welchen Voraussetzung diese Befugnisse zur Erhebung und Verwendung…

Schlagworte

Finanzmarktaufsicht, BaFin, Nemo Tenetur Se Ipsum Accusare, Selbstbezichtigungsfreiheit, Strafprozessrecht, Kreditwesengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Kapitalmarktrecht, Insiderdelikte, Börsenstrafrecht, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    130

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