Johannes Mühe - Folgen fehlender oder nichtiger Vergütungsvereinbarungen im Privatrecht

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Über das Buch

Zum Inhalt

Der Autor greift das praktisch relevante Thema auf, welche Auswirkungen eine fehlende oder nichtige Vergütungsvereinbarung auf den ansonsten wirksamen Vertrag hat.

Bezüglich der fehlenden Vergütungsvereinbarung besteht ein Konglomerat an gesetzlichen Regelungen, wie etwa § 612 BGB, welches aber für die Verträge aus den wesentlichen Gebieten des Kauf- und Mietrechts gerade keine Regelungen enthält. Da dennoch ein Bedürfnis des Rechtsverkehrs daran besteht, die ausgetauschten Leistungen auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, und diese nicht dem auf Rückabwicklung gerichteten Bereicherungsrecht zu unterstellen, nimmt auch die Rechtsprechung zumindest im Mietrecht eine Ergänzungsmöglichkeit bezüglich der Miethöhe an.

Gleichsam unbefriedigend stellt sich die gesetzliche Situation bezüglich der nichtigen Vergütungsvereinbarungen dar. Die §§ 134, 138 BGB führen trotz einer nur auf die Entgeltabrede beschränkten Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit grundsätzlich zu einer Gesamtnichtigkeit des betreffenden Vertrages, sodass eine Rückabwicklung nach dem Bereicherungsrecht die gesetzliche Folge wäre. Dies kann aber ebenfalls an der Interessenlage der Parteien vorbeigehen. Man denke nur an den Mieter, der sich bei einem sittenwidrig überhöhten Mietzins vor die Frage gestellt sieht, gegen den Mietzins gerichtlich vorzugehen und so bei Feststellung der Nichtigkeit des Mietvertrages den Verlust seiner Wohnung befürchten zu müssen oder stattdessen weiterhin den überhöhten Mietzins zu zahlen. Um interessengerechte Ergebnisse zu erzielen, ist sowohl die Literatur als auch die Rechtsprechung bemüht, die allzu grob gefassten Nichtigkeitsgründe an die Situation der ausschließlich gesetzes- oder sittenwidrigen Vergütungsvereinbarung anzupassen.

Mit dieser Untersuchung wird gezeigt, dass der Rechtsbindungswille sowohl für die Aufrechterhaltung dieser Verträge, als auch für die Ausfüllung der entstehenden Vertragslücke ausschlaggebend…

Schlagworte

Vertragsrecht, Rechtsbindungswille, Essentialia Negotii, Vergütungsvereinbarung, Kaufpreis, Dienstlohn, Werklohn, Mietzins, Vertragsrecht, Rechtswissenschaft

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