Angela Schenk - Gegenüberstellung im Strafverfahren
Unter besonderer Berücksichtigung der psychologischen Forschung und des englischen Strafprozesses
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Über das Buch
Zum Inhalt
Das Wiedererkennen eines Straftäters durch Gegenüberstellung des Verdächtigen mit dem Tatzeugen herbeizuführen, ist seit ungefähr hundert Jahren eine häufig angewandte Methode in der Kriminalistik. Heute werden Gegenüberstellungen weitgehend als sog. Wahlgegenüberstellungen durchgeführt, bei denen der Zeuge aus einer Reihe von Personen diejenige wiedererkennen soll, die von ihm im Zusammenhang mit der Tat beobachtet wurde.
Dieses Verfahren stellt für die Ermittlungsbehörden einen nicht unerheblich Aufwand dar, zumal es in der polizeilichen Praxis keineswegs immer üblich ist, Polizeibeamte als Alternativpersonen heranzuziehen, sondern auch bisweilen versucht wird, Personen aus der Bevölkerungfür diesen Zweck zu gewinnen. Deshalb finden Wahlgegenüberstellungen in erster Linie bei schweren Eigentums- und Gewaltdelikten Anwendung. Als Rechtsgrundlage wird häufig § 58 Abs. 2 StPO herangezogen. Eine kurze Erwähnung findet die Wahlgegenüberstellung darüber hinaus in Nr. 18 RiStBV.
Auf den ersten Blick scheint eine Gegenüberstellung ein eher unkompliziertes Verfahren zu sein. Ein Augenzeuge hat einen Straftäter beobachtet und bei der Gegenüberstellung werden ihm eine Reihe von Personen vorgestellt. Seine Aufgabe beschränkt sich nunmehr auf die Erklärung: "Der war es" oder "Von denen war es keiner". Das ist im Grunde eine einfache und überzeugende Aussage. Das Wiedererkennen von Verdächtigen durch Augenzeugen bei Wahlgegenüberstellungen unterliegt jedoch in besonderem Maße der Fehleranfälligkeit. In der Vergangenheit kam es viefach, aufgrund von fehlerhaftem Wiedererkennen, zu skandalösen Fehlurteilen, weshalb sich auch die Gerichte intensiv mit dem Beweiswert von Gegenüberstellungen auseinandersetzen. Zur Verringerung dieser Fehleranfälligkeit ist es notwendig, zwei Probleme zu lösen: einerseits sind die Ursachen für die schlechte Qualität der identifizierten Aussagen zu untersuchen, und zum anderen müssen bestimmte Verfahren entwickelt werden, die den…
Schlagworte
Personenwiedererkennung, Devlin Report, Wahlgegenüberstellung, Augenzeuge, Gegenüberstellungsverfahren, Identifikation, Wahrnehmung, Strafrecht, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band16
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