Sufang Ouyang - Gesamthypothek und Gesamtgrundschuld nach dem BGB
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Zum Inhalt
Die Verpfändung von Grund und Boden war immer ein hochbedeutsames Mittel der Kreditsicherung. Das BGB hat mit seiner Regelung der Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld die bis dahin recht vielgestaltige Rechtsentwicklung in den deutschen Ländern zu einem vorläufigen Abschluss gebracht.
Diese Grundpfandrechte sind sowohl vom deutschen als auch vom römischen Recht beeinflusst. Das römische Recht hat jedoch auf Publizität völlig verzichtet und dadurch die Interessen der nicht hypothekarisch gesicherten Gläubiger vernachlässigt. Bei der Schaffung des BGB haben sich dann im Wesentlichen deutschrechtliche Rechtsgedanken durchgesetzt. Die Krisengesetzgebung von 1931 hat viele erhebliche Eingriffe in das Recht der Grundpfandrechte seit 1931 gebracht, z. B. Zinssenkung, Beschränkung der Fälligkeit und Kündbarkeit.
Dadurch, dass am 21. Juni 1948 die Deutsche Mark offiziell als Währungseinheit der Bundesrepublik eingeführt wurde, ergaben sich auch Änderungen im Bereich der Grundpfandrechte. Hierbei war das Umstellungsverhältnis 10:1 (10 RM = 1 DM, Regelumstellung), in Ausnahmefällen 1:1. Bei der Regelumstellung entstand in Höhe des 9/10 Betrags des Grundpfandrechts im Rang nach diesem eine privatrechtliche Umstellungsgrundschuld zugunsten der öffentlichen Hand. An die Stelle dieser Umstellungsgrundschuld trat allerdings durch das Lastenausgleichsgesetz vom 14. 8. 52 die Hypothekengewinnabgabe, eine öffentliche Last. In dieser Folge erging auch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens vom 20.12.1963.
Die letzten (großen) Änderungen im Bereich der Grundpfandrechte brachte das Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften vom 22.6.1977. Für die Zeit ab 1. Januar 1978 begründet dieses Gesetz bei nicht mehr valutierten Grundpfandrechten einen gesetzlichen Löschungsanspruch, welcher an die Stelle der allgemein üblich gewordenen rechtsgeschäftlichen Löschungsvormerkungen nach § 11792…
Schlagworte
Gesamthypothek, Gesamtgrundschuld, Grundpfandrecht, Gesamtgrundpfandrecht, Gesamteigentümergrundpfandrecht, Rückersatzanspruch, BGB, Zivilrecht, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Zivilrecht
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ISSN1613-0952
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Band65
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