Christian H. Behrens - Gesamtschuldnerausgleich und sonstige Regressansprüche im Europäischen Kollisionsrecht nach der Rom I-, Rom II- und EG-Unterhaltsverordnung
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Zum Inhalt
Mit der zunehmenden Internationalisierung wirtschaftlicher Verflechtungen geht einher, dass sich auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite immer häufiger Akteure unterschiedlicher Herkunft finden. Entsprechend wird die Frage nach der für die Behandlung solcher Sachverhalte maßgeblichen Rechtsordnung aktuell.
Im Falle von Schuldnermehrheiten können sich hierbei Regressansprüche sowohl zwischen Gesamtschuldnern als auch auf anderer Grundlage (z.B. bei Vorleistung eines Nichtschuldners anstelle des eigentlichen Schuldners) ergeben. Die denkbaren Konstruktionen und Fallsituationen sind insoweit vielfältig. Bereits im materiellen Recht führen Fragen des Regresses so zu großen Komplikationen.
Die einzelnen nationalen Rechte sind in ihren Grundvorstellungen und Ausgestaltungen zudem nicht gleichgelagert. Beispielsweise sind die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs gemäß § 426 Abs. 1 BGB und die „subrogation“, d.h. das Einrücken in die Position des Leistungsempfängers, zwei dogmatisch unterschiedliche Herangehensweisen. Vor diesem Hintergrund wachsen die Komplikationen im Zusammenhang mit Regressfragen naturgemäß an, wenn es sich um einen internationalen Fall handelt, bei dem es auch noch zu einer Mehrheit von Rechtsordnungen kommt. Das Kollisionsrecht benötigt insofern übergreifende Anknüpfungsnormen. Art. 33 EGBGB a.F. hat dies als erste geschriebene Regresskollisionsnorm – entwickelt aus der sachlich entsprechenden Regelung des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens – deutlich gemacht.
Die 2009 in Kraft getretenen EU-Verordnungen Rom I und Rom II haben hinsichtlich vertraglicher bzw. außervertraglicher Schuldverhältnisse neue Kollisionsnormen für den Regress eingeführt. Für den Unterhaltsregress gilt seit 2011 auf Basis des Art. 15 der EG-Unterhaltsverordnung und der Vorschriften des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht von 2007 gleichfalls neues Recht. [...]
Schlagworte
Internationales Privatrecht, Regress, Rom I-Verordnung, Rom II-VO, EG-Unterhaltsverordnung, Gesamtschuldnerausgleich, Rückgriffsanspruch, Legalzession, Cessio Legis, Subrogation, Schuldnermehrheit, Unterhaltsregress
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht
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ISSN1613-0987
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Band59
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