Andrea Rösch - Gleichbehandlung zum Nachteil des Leiharbeitnehmers?
Die Umgehung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch Arbeitnehmerüberlassung
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Zum Inhalt
Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein naheliegendes Mittel zur Umgehung der Schranken, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Vertragsfreiheit des Einzelnen zieht. Die rechtliche Beziehung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher unterliegt nicht dem Arbeitsrecht und somit auch nicht den arbeitsrechtlichen Schranken des AGG. Der Leiharbeitnehmer ist zwar nicht Arbeitnehmer des Entleihers; dieser kann ihn aber wie einen Arbeitnehmer und auch ohne zeitliche Begrenzung nutzen. In dieses Vertragsverhältnis greifen weder die arbeitsrechtlichen noch die zivilrechtlichen Schranken regulierend ein. Es soll daher erörtert werden, wie ein diskriminierendes Verhalten gegenüber dem Leiharbeitnehmer, ganz gleich, ob es vom Verleiher oder vom Entleiher ausgeht, sanktioniert werden kann.
Kann dem Verleiher ein etwaiges diskriminierendes Verhalten des Entleihers zugerechnet werden? Sind bereits Bewerber vom AGG geschützt? Welche haftungsrechtlichen Konsequenzen hat es für den Entleiher, wenn er seinen Vertragspartner zu einer Diskriminierung bestimmter Leiharbeitnehmer anweist? Kann der Benachteiligte in diesem besonderen Fall gegen den mit ihm nicht vertraglich verbundenen Entleiher vorgehen und kann sich der Verleiher durch den erzeugten Druck der Verantwortung für die von ihm unmittelbar begangene Diskriminierung entziehen?
Alle diese Ansatzpunkte dienen dazu herauszufinden, ob der Schutz des AGG lückenlos wirkt und ob eine Umgehung des Benachteiligungsverbotes durch die Arbeitnehmerüberlassung in der Praxis möglich ist. [...]
Schlagworte
Gleichbehandlung, Diskriminierung, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Verpöntes Merkmal, AGG, AUG, Arbeitsrecht, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheSchriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
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ISSN1435-6848
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Band125
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