Viola Sporleder-Geb - Grenzen des Landesgesetzgebers bei der konkretisierenden Umsetzung von Staatszielbestimmungen

Dargestellt am Beispiel kommunaler Beauftragter in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der Frauenbeauftragten

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Über das Buch

Rezension

„[...] Da die juristische Analyse zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der gegenwärtigen Rechtslage in Niedersachsen führt, bietet die Autorin abschließend einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Regelung an. Sporleder-Geb konzentriert sich zwar auf Niedersachsen, zieht aber auch die Situation in den anderen Bundesländern vergleichend heran, wenn sie die Regelungen zu den Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten sowie die Umsetzung von Staatszielbestimmungen auf Landesebene untersucht.“

– Julia von Blumenthal in: Portal für Politikwissenschaft, abgerufen am 28.12.2011

Zum Inhalt

Die vorliegende Arbeit setzt sich dezidiert mit der Verfassungsmäßigkeit kommunaler Beauftragter auseinander. Prominentestes und in der kommunalen Praxis umstrittenes Beispiel dieser atypischen Rechtsfigur ist die Frauenbeauftragte.

Die komplexe Materie wird äußerst umfassend und verläßlich aufbereitet. Statt theoretischer Abschweifungen konzentriert sich das Werk auf die aufgeworfenen kommunal- und verfassungsrechtlichen Kernfragen. Die wissenschaftlich wertvolle Arbeit überzeugt durch fundierte Literaturrecherche, klaren Stil, gut strukturierten Gedankenaufbau, ausgezeichnete Verständlichkeit und äußerst praxisorientierte Lösungen.

Auch wenn der Schwerpunkt des Werkes im niedersächsischen Kommunalrecht angesiedelt ist, gelten die aufgezeigten Probleme und Lösungen fast ausnahmslos in allen anderen Flächenländern. Dies belegt die Verfasserin in einem umfassenden Normvergleich. Dabei erleichtern zahlreiche, übersichtlich gestaltete Tabellen dem Leser die Zusammenschau der verschiedenen Normen.

Die Verfasserin setzt sich mit der Frage auseinander, ob der Landesgesetzgeber bei der konkretisierenden Umsetzung von Staatszielbestimmungen mittels kommunaler Beauftragter die verfassungsmäßigen Grenzen beachtet hat. Als Einstieg in diese Problematik dient zunächst ein Überblick über die bundesweite Judikatur. Anschließend werden die widerstreitenden Interessen – ausgewählte Staatszielbestimmungen (Förderung der Belange von Frauen und Behinderten, Kultur, Umwelt, Tierschutz, Frieden / Völkerverständigung, europäische Integration) einerseits, Demokratieprinzip und kommunale Selbstverwaltung andererseits – dargestellt. Es obliegt der Legislative, hier einen verfassungsmäßigen Ausgleich zu erzielen, so daß kein Rechtsgut unverhältnismäßig zurückgedrängt wird.
Am Beispiel der niedersächsischen Frauenbeauftragten läßt sich nachweisen, daß diese verfassungsrechtlichen Grundsätze teilweise nicht beachtet wurden. Insoweit besteht…

Schlagworte

Kommunale Beauftragte, Frauenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte, Kommunale Selbstverwaltung, Demokratieprinzip, Kommunalrecht, Verfassungsrecht, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1616-9794
  • Band
    14

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