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Matthias Newerla - Ineffective Assistance of Counsel – Gerichtliche Gewähr und Kontrolle wirksamer Verteidigung in Deutschland und den USA

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Über das Buch

Rezension

„[...] Newerla legt mit seiner Arbeit den Finger in eine nach wie vor offene Wunde des deutschen Strafprozesses.

[...] Sollten die Gerichte jenseits ihrer aktuellen Geringschätzung der formellen Verteidigung [...] einmal bereit sein, den prozessualen Eigenwert des Verteidigerbeistandes anzuerkennen, würde sie bei Newerla eine umfassende Darstellung der nötigen Schritte finden.“

– Karsten Gaede in: Zeitschrift Strafverteidiger, StV 3 (2023)

Zum Inhalt

Die Wirksamkeit von Strafverteidigung stellt ein verfassungsrechtliches Gebot in Deutschland und den USA dar und wird auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert. Wird sie im Strafverfahren nicht gewährt, besteht die Gefahr, dass Rechte des Beschuldigten unbeachtet bleiben.

Dadurch kann der Beschuldigte allein aufgrund der Verletzung eines rechtsstaatlichen Erfordernisses durch den Staat zu einer schwereren Strafe oder – im schlimmsten Fall – gänzlich zu Unrecht verurteilt werden. In den USA ist deshalb seit langer Zeit anerkannt, dass unzureichende Beistandsleistung des formellen Verteidigers die Aufhebung eines Strafurteils erfordern kann.

Der Verfasser widmet sich deshalb den Fragen, wie Tatgerichte in beiden Rechtsordnungen mit den Mitteln des Prozessrechts unwirksame Verteidigung verhindern können, wie sie diese Möglichkeiten praktisch nutzen und unter welchen Umständen ein Urteil infolge unwirksamer Verteidigung aufgehoben werden kann.

Die praktische Relevanz dieser Fragen liegt dabei auf der Hand: Der Beschuldigte ist zumeist juristischer Laie und hat das gegen ihn gerichtete Strafverfahren zu erdulden. Diese Pflicht rechtfertigt sich aber auch maßgeblich durch die formelle Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Da der Verteidigung in den letzten Jahrzehnten durch die deutsche Rechtsprechung beständig mehr Verantwortung für die formelle Ordnung des Prozesses auferlegt wurde, erlangt die tatsächliche Gewähr wirksamer Verteidigung umso größere Bedeutung. Auch enthält das Strafurteil einen sozialethischen Tadel, der gerade im Falle langjähriger Freiheitsstrafe durch Geld kaum zu kompensieren ist.

Das macht es dringend notwendig, die praktische Gewährleistung wirksamer Verteidigung einer Untersuchung zu unterziehen. Die rechtsvergleichende Perspektive ermöglicht dabei den Gewinn wertvoller Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich der normativen Überprüfung der…

Schlagworte

Strafprozessrecht, Revisionsrecht, Europäische Menschenrechtskonvention, Strafverteidigung, Rechtsvergleichung, US Supreme Court, Schlechtverteidigung, Mindeststandards, EMRK, Deutschland, USA, Menschenrechte

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