Carsten Keggenhoff - Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren
Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO bei Gesellschaften und juristischen Personen
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Zum Inhalt
Nach jahrzehntelangen Beratungen und Verhandlungen auf unterschiedlichen nationalen und internationalen Ebenen ist mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) am 31. Mai 2002 ein Rechtsrahmen für die Bewältigung grenzüberschreitender Insolvenzen in Europa entstanden. Erwartungsgemäß bedurfte es nur kurzer Zeit, bis die ersten grenzüberschreitenden Unternehmensinsolvenzen auftraten, die nach den neuen Vorschriften zu behandeln waren. Dabei zeigten sich frühzeitig besondere Schwierigkeiten bei der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, der Regelung über die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung von Hauptinsolvenzverfahren. Nach dieser Vorschrift sind für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, und für Gesellschaften und juristischen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort des satzungsmäßigen Sitzes ist. In der Folgezeit hat sich die Frage, wie die Formulierung "Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen" in Bezug auf Gesellschaften und juristische Personen zu verstehen ist, zu einer der spannendsten und zugleich umstrittensten Fragen des internationalen Insolvenzrechts entwickelt.
Der Autor leistet mit seiner Untersuchung einen Beitrag zur Erhellung einer Problematik, die für die Praxis von höchster Relevanz ist. Die herausragende Bedeutung der internationalen Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Insolvenzfällen folgt insbesondere aus dem Umstand, dass für das Insolvenzverfahren sowie seine Wirkungen nach der EuInsVO grundsätzlich die lex fori concursus gilt und die materiellen Insolvenzrechte der Mitgliedstaaten zum Teil gravierende Unterschiede aufweisen. Damit kann sich die rechtliche und wirtschaftliche Situation für den Schuldner und die Gläubiger sehr unterschiedlich darstellen, in…
Schlagworte
Europäische Insolvenzverordnung, Internationales Insolvenzrecht, Internationale Zuständigkeit, COMI, Forum Shopping, Daisytec, Parmalat, Eurofood, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheInsolvenzrecht in Forschung und Praxis (Hrsg.: Prof. Dr. Christian Heinrich)
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ISSN1613-6748
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Band15
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