Oliver Wegner - Kommunikationsherrschaft des Hausherrn oder Freiheit der Massenmedien?

Zum Spannungsverhältnis zwischen dem privaten Hausrecht und den Medienfreiheiten im öffentlich zugänglichen Raum

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Über das Buch

Rezension

„Der anregenden […] Untersuchung ist zu entnehmen, dass sie das Ausmaß der Probleme systematisch, konsequent und jeweils mit plausiblen Gründen dargestellt und nirgends prägnante eigene Stellungnahmen gescheut hat.“

– Albrecht Götz von Olenhusen in: Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, UFITA Bd. 2011 / I, S. 290ff.

Zum Inhalt

Der Verfasser beschäftigt sich thematisch mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem privaten Hausrecht und den Medienfreiheiten im öffentlichen zugänglichen privaten Raum. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, ob der Informationsbeschaffung und der Berichterstattung durch das Hausrecht Grenzen gesetzt werden. Kurz gesagt: Kann der Hausherr die medienspezifische Tätigkeit im öffentlich zugänglichen privaten Raum kontrollieren und kommerzialisieren?

Ausführlich setzt sich der Autor mit dem Begriff des „Hausrechts“ auseinander. Er weist unter anderem nach, dass das Hausrecht zum ersten Mal im Jahre 1794 im Allgemeinen Preußischen Landrecht staatlich kodifiziert wurde. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen zwei aktuelle wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten. Dabei geht es um die die kartellrechtliche Auseinandersetzung um die Hörfunkberichterstattung über den Profifußball (Streit um „Hörfunklizenzen“) sowie um den Streit um die Veröffentlichung von Spielszenen aus dem Amateurfußball auf einer Internetseite (Fall „hartplatzhelden.de“).

Zentraler Bestandteil des Werkes ist die These, dass das Verhältnis zwischen dem Hausherrn und den Massenmedien vom Gesetzgeber zu klären ist. Wenn und soweit dies nicht geschieht, kann der Hausherr auf der Grundlage des Hausrechts und der Vertragsfreiheit die Informationsbeschaffung und die Berichterstattung großenteils kontrollieren und zumindest hinsichtlich der unterhaltenden Berichterstattung (z. B. Sportwettkämpfe) auch kommerzialisieren. An diesem Resultat können nach Ansicht des Verfassers auch die objektiv-rechtlichen Gehalte von Art. 5 I 2 GG nichts ändern. [...]

Schlagworte

Hausrecht, Rundfunkrecht, Presserecht, Informationsbeschaffungsrecht, Berichterstattungsrecht, Hörfunklizenz, Presselizenz, Sportrecht, Wettbewerbsrecht, Drittwirkung der Grundrechte, Schutzpflicht des Staates, Zivilrecht, Medienrecht, Verfassungsrecht, Rechtswissenschaft, Fußball

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Medienrecht
  • ISSN
    1613-2831
  • Band
    25

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