Ann-Katrin Dittschar - Kurzinformationsblätter als Mittel des informationsbasierten Privatanlegerschutzes
Eine juristische und ökonomische Untersuchung am Beispiel des Produktinformationsblattes nach § 31 Abs. 3a WpHG
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Über das Buch
Zum Inhalt
Am 10.03.2016 hat die EZB den Leitzins auf Null gesenkt. Sparen ist damit unattraktiver geworden denn je. In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen und angesichts wachsenden Vermögens privater Haushalte sowie des zunehmenden Rückzugs des Staates aus sozialen Sicherungssystemen sind private Anleger heute und zukünftig in steigendem Umfang auf Investitionen am Kapitalmarkt angewiesen.
Gleichzeitig hat die Komplexität der Anlageentscheidungssituation zugenommen. Privatanleger sind mit einem wachsenden Angebot verschiedener Finanzinstrumente konfrontiert: die Zahl der Produktinnovationen und die Internationalisierung des Kapitalmarktes nimmt zu.
Dass der über Informationen vermittelte Anlegerschutz nicht ausreichend greift, wurde zuletzt im Rahmen der Lehman Brothers-Pleite und der sich anschließenden Finanzmarktkrise prominent. Die Verluste deutscher Privatanleger allein im Zusammenhang mit der Insolvenz dieser amerikanischen Großbank werden auf 750 Mio. € geschätzt. Anleger haben in der Folge ihr Kapital aus dem Markt abgezogen. Ihre Investitionsbereitschaft erholt sich nur langsam.
Zur Bewältigung der Krise hat der Gesetzgeber erneut auf ein bekanntes Mittel gesetzt, um das für Investitionsbereitschaft nötige Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen: Transparenz. Sein Credo lässt sich mit folgendem Dreiklang beschreiben: Vertrauen generieren durch Transparenz und Transparenz schaffen durch Information. Fehler oder Versäumnisse bei der Regulierung im Rahmen der Statuierung von Informationspflichten müssen auf einer der Anlageentscheidung nachgelagerten Ebene der Haftung ausgeglichen werden. Dies führt auch dazu, dass sich das Stereotyp von flächendeckender Falschberatung in der öffentlichen Wahrnehmung festigt.
Informationen sind gleichwohl bis heute das „Allheilmittel“ des Gesetzgebers zum Schutz der Anleger und des Marktes. Es gilt das Paradigma: je mehr desto besser.
Der Privatanleger ist kein „Elitekonsument“ von…
Schlagworte
Informationsmodell, Produktinformationsblatt, Privatanleger, Verhaltensökonomie, Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz, Ökonomische Analyse des Rechts, Rechtswissenschaft, § 31 Abs. 3a WpHG, Privatanlegerschutz, Kurzinformationsblätter, PIB, Produktinformationsblatt
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheSchriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht
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ISSN2198-851X
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Band16
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