Christoph Johannes Gerhard - Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Zur Rechtmäßigkeit der Neuregelung des §87f UrhG
Lieferung & Versand
Für diesen Artikel wurde keine geeignete Versandart ermittelt. Bitte melden Sie sich bei uns.
- Zahlungsarten:
Über das Buch
Zum Inhalt
Die Publikation widmet sich dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 01.08.2013 durch das achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes in § 87f UrhG normiert hat. Darin wird dem Presseverleger das ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung seiner Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken zugestanden. Vom Schutzbereich ausgenommen sind gemäß § 87f I UrhG a.E. „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“. Durch die Neuregelung stehen nun auch dem Presseverleger Ansprüche auf beispielsweise Unterlassung und Schadensersatz aus § 97 UrhG zu.
Das Leistungsschutzrecht soll – ausweislich der Gesetzesbegründung – Presseverlage im Online-Bereich besser stellen. Denn gerade Suchmaschinen und News-Aggregatoren profitierten in erheblichem Maße von den Erzeugnissen der Presseverlage.
Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist äußerst streitbar und durch die verwandten unbestimmten Rechtsbegriffe schwer abzuschätzen. Auch parlamentarisch wurden bereits Versuche durch „Die Linke“ und „Bündnis 90/ Die Grünen“ unternommen, die Neuregelung durch ein Leistungsschutzrechtsaufhebungsgesetz zu revidieren. Dies war jedoch nicht von Erfolg gekrönt. Die Thematik ist daher noch im Fluss begriffen und Grenzen und Umfang der „einzelnen Wörter und kleinsten Textausschnitte“ sind noch nicht weiter höchstrichterlich konkretisiert.
Der Verfasser beschäftigt sich daher im ersten Teil ausführlich mit der Rechtmäßigkeit der Neuregelung und beleuchtet diese unter europarechtlichen, verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Aspekten. Im Zweiten Teil konkretisiert der Verfasser den unbestimmten Rechtsbegriff der „einzelnen Wörter und kleinsten Textausschnitte“ (auch „Snippets“ genannt) aus § 87f I UrhG a.E. durch klassische Auslegung des Gesetzes.
Das gefundene Ergebnis soll die zulässige Länge eines Snippets konkretisieren und so für mehr Rechtssicherheit für die beteiligten Parteien…
Schlagworte
Zivilrecht, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Leistungsschutzrecht, Presseverleger, § 87f UrhG, Rechtmäßigkeit, Snippets, Einzelne Wörter, Kleinste Textausschnitte, Auslegung, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
-
FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
-
SchriftenreiheStudien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
-
ISSN1613-3994
-
Band137
Lieferzeit
Zahlungsarten
Sie können via Paypal, Kreditkartenzahlung oder Vorkasse bezahlen. Firmenkunden können auf Rechnung kaufen.
Lieferzeit
Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt üblicherweise 2 bis 3 Werktage ab Zahlungseingang. Bei Bestellungen an Wochenenden und Feiertagen verzögert sich die Auslieferung entsprechend.
Paket-Versand
Einige Artikel werden aufgrund ihrer Größe, Menge und/oder ihres Gewichtes als Paket versendet.
Verzögerungen
Sollten einige Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein oder sich die versprochene Lieferzeit verzögern, werden Sie per E-Mail von uns darüber informiert.
Logistikpartner
Die bestellten Artikel werden von uns schnellstmöglich verpackt und unserem Logistikpartner versandfertig übergeben. Bitte beachten Sie, dass wir auf Verzögerungen, die von unserem Logistikpartner verursacht sind, keinen Einfluss haben.
Sendungsverfolgung
Anhand Ihrer Paket-Identnummer/Sendungsnummer können Sie jederzeit den aktuellen Sendungsstatus Ihres Paketes erfahren. Weitere Informationen zur Sendungsverfolgung erhalten Sie in Ihrer Lieferbestätigung per eMail.
Kontakt
Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch unter 040 398880 0 sowie per E-Mail unter shop@verlagdrkovac.de.