Canadar Arslan - Meinungs- und Kunstfreiheit gegen die Religionsfreiheit
Wie viel Schutz für religiöse Empfindlichkeiten
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Über das Buch
Zum Inhalt
Zu einem Zeitpunkt, als die Diskussion über den Konflikt zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit sowie Religionsfreiheit in Europa gerade erst ihre Geburtsstunde erlebte, war die Diskussion über diesen Konflikt in anderen Teilen der Welt schon zu einem deutlich früheren Zeitpunkt weitaus fortgeschrittener. Während in den USA eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nur in absoluten Ausnahmefällen vorgesehen ist, kann im Gegensatz dazu in Pakistan die Blasphemie im äußersten Fall zur Todesstrafe führen. Diese beiden rechtlichen Regelungen haben bis heute Bestand.
Diese Abhandlung beschäftigt sich mit dem Konflikt zwischen der Meinungs- und Kunstfreiheit einerseits und der Religionsfreiheit andererseits. In einem solchen Konflikt soll sich der Staat entscheiden, welches Grundrecht (Meinungsfreiheit oder Religionsfreiheit) schützenswerter ist. Dieser Konflikt entsteht meistens durch eine Äußerung, durch welche die Religion kritisiert wird. Dadurch kann der Begriff „Blasphemie“ oder „Gotteslästerung“ zum Thema des Konflikts werden.
Als der Roman „Satanische Verse“ des Autors Salman Rushdie im Jahr 1988 erschien, gab es eine große Diskussion über den Konflikt zwischen der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit. Die durch die Veröffentlichung des Buches hervorgerufenen Protestwellen waren so groß, dass der Autor Salman Rushdie sogar Morddrohungen erhielt, und auch der iranische Religionsführer Chomeini durch eine Fatwa zum Mord an Salman Rushdie aufrief. Eine vor englischen Gerichten eingereichte Klage gegen den Autor Salman Rushdie war erfolglos. Mit der Begründung, dass die englischen Blasphemieverbote nur auf den Schutz des christlichen Glaubens zugeschnitten seien, wurde die Klage abgewiesen. Siebzehn Jahre nach der Veröffentlichung des Buches „Satanische Verse“ von Salman Rushdie wurde durch die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten unter dem Namen Mohammeds Gesicht eine…
Schlagworte
Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Religionsfreiheit, Völkerrecht, Türkei, Deutschland, USA, EGMR, IPBPR, Iran, Grundrechte, Meinungsfreiheit
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FachdisziplinStaatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
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SchriftenreiheStudien zum Völker- und Europarecht
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ISSN1613-0979
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Band134
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