Birthe Rautenstrauch - Open-Source-Computersoftware zwischen Urheber- und Kartellrecht
Die Verletzung von Art 101 AEUV / §1 GWB durch Open-Source-Computersoftwarelizenzen
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Über das Buch
Rezension
„[...] Die Mühe der Verfasserin hat sich [...] gelohnt. Denn wie sie selbst in Anlehnung an eine Entscheidung eines US-amerikanischen Berufungsgerichts am Ende ihrer Arbeit meint: Open Source hat (im Moment) nichts vom Kartellrecht zu befürchten. Das kann sich aber zukünftig ändern, meint die Verfasserin. Spätestens dann werden sich viele wieder ihrer erinnern und den großen Nutzen der Untersuchung zu schätzen wissen.“
– Kay-Uwe Martens in: UFITA - Archiv für Urheber-, Film- und Medienrecht, 2014/I
Zum Inhalt
Im Jahr 2005 verklagte der Programmierer Daniel Wallace die gemeinnützige Free Software Foundation in den USA auf Schadensersatz. Hintergrund des folgenden Rechtsstreits war, dass es sich bei der Free Software Foundation um die Herausgeberin der weltweit und auch in Deutschland bekanntesten und gebräuchlichsten Open-Source-Computersoftwarelizenz – der GNU GPL – handelt. Der Free Software Foundation wurde vorgeworfen, dass die GNU GPL eine kartellrechtswidrige Preisabsprache beinhalte, in die sämtliche Verwender des Lizenztexts einbezogen seien.
Die Klage wurde als unschlüssig abgewiesen, ohne dass es zu einer inhaltlichen Entscheidung der US-amerikanischen Gerichte über die Kartellrechtswidrigkeit der GNU GPL kam.
Auch die deutschen Gerichte, die in den folgenden Jahren mit ähnlichen Argumenten konfrontiert wurden, mussten nie über die Kartellrechtswidrigkeit der GNU GPL unmittelbar entscheiden.
Die Frage wird seit dem Jahr 2005 in der juristischen Literatur kontrovers diskutiert. [...]
Schlagworte
Softwarerecht, Kartellrecht, Open Source Software, Computerprogramm, Lizenzvertrag, Kartellvereinbarung, Inhaltskontrolle, Linux, Wallace, Free Software Foundation, GNU GPL, Open Source Initiative, Richard Stallman
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
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ISSN1613-3994
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Band104
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