Hilmar Brunner - Polizeigesetzgebung im Herzogtum Bayern 1508–1598

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Über das Buch

Rezension

„[…] wichtige[] Arbeit, deren Bedeutung in der systematischen Zusammenstellung eines für viele historische Bereiche wichtigen Bestands liegt.“

– Christof Paulus in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, ZRG 128 (2011)

Zum Inhalt

Im Herzogtum Bayern fand im 16. Jahrhundert ein sozialer Umbruch statt, der sich in zahllosen gedruckten Mandaten der bayerischen Herzöge Albrecht IV. (1447-1508), Wilhelm IV. (1493-1550), Ludwig X. (1495-1545), Albrecht V. (1528-1579) und Wilhelm V. (1548-1626) niederschlägt.

Die im Vordergrund stehenden Mandate, es handelt sich dabei um Einzelblattdrucke, stellen eine neue, eine moderne Form der Gesetzgebung dar, die nun neben den Landesordnungen, den Reichspolizeiordnungen und der Reichsgesetzgebung auf der Bühne der Rechtsnormen in Bayern erscheint. Als Initiatoren der Mandate tun sich vor allem die Beamten des Hofrats in München hervor, es gab aber auch Anstrengungen der Landstände. Diese neue und gegenüber den Landesordnungen deutlich schnellere Form der Gesetzgebung hat für die Herzöge den Vorteil, dass nun nicht mehr ein Landtag zur Beratung und Beschlussfassung einberufen werden musste, der unter Umständen der gesetzgeberischen Intention des Landesherrn nicht oder nicht vollumfänglich folgen würde. Es konnte also schneller und aus Sicht der Herzöge effektiver regiert werden.

Die Polizeimandate im Zeitraum von 1508 bis 1598 wurden im vorliegenden Werk nach Themenkreisen untersucht, die für den damals sich ausbildenden modernen Staat typisch sind: Steuergesetzgebung, Behördenbildung, Reglementierung der Untertanen in den Bereichen Strafrecht, Sicherheit und Ordnung sowie Maßnahmen der Gegenreformation. Der Autor analysiert dabei nicht nur den Aufbau der Mandate, sondern auch, wie die damalige Gesetzgebung ablief. Er kommt zu dem Schluss, dass der damalige Landesherr ziemlich autonom und die Gesetzgebung außerordentlich dicht war. Es erfolgte im 16. Jahrhundert eine zunehmende Entmündigung des einzelnen Bürgers, was z.B. Vorschriften über das Waffentragen, die Essgewohnheiten und das Heiraten belegen. Es sollte eine sittliche Disziplinierung der Untertanen erfolgen, Sicherheit und Ordnung sollten hergestellt und jederzeit gewährleistet…

Schlagworte

Polizeigesetzgebung, Herzogtum Bayern, 16. Jahrhundert, Polizeimandate, Moderner Staat, Steuermandate, Gegenreformation, Herzog Albrecht IV., Herzog Wilhelm IV., Herzog Ludwig X., Herzog Albrecht V., Herzog Wilhelm V., Sittliche Disziplinierung der Untertanen, Strafrechtsgeschichte, Rechtswissenschaft

  • Autor*in
    Hilmar Brunner
  • Seiten
    528
  • Jahr
    Hamburg 2009
  • ISBN
    978-3-8300-4423-9
  • Fachdisziplin
    Rechtsmethodik, Rechtsphilosophie & Rechtsgeschichte
  • Schriftenreihe
    Rechtsgeschichtliche Studien
  • ISSN
    1617-9919
  • Band
    29
  • Fachbereich
    Jura

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