Lena Daams - Private Enforcement im Kapitalmarktrecht

Das Verhältnis von Aufsichts- und Zivilrecht nach der MiFID II

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Über das Buch

Zum Inhalt

Durch die Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) ist das Recht der Wertpapierdienstleistung in der EU grundlegend reformiert worden. Die unscheinbare Vorschrift des Art. 69 Abs. 2 UAbs. 3 MiFID II verpflichtet die Mitgliedstaaten, zivilrechtliche Sanktionsvorschriften vorzusehen, die im Falle einer Verletzung der Vorschriften der Richtlinie greifen. Diese Vorgabe befeuert die vor allem in Deutschland seit langem geführte Diskussion über das private enforcement im Kapitalmarktrecht erneut. Die Verfasserin setzt sich deshalb mit den Auswirkungen der Vorschrift auf das europäische und deutsche Kapitalmarktrecht auseinander und unterbreitet Vorschläge zur Herstellung von Richtlinienkonformität des nationalen Rechts.

Da der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Richtlinienumsetzung keine zivilrechtliche Haftungsnorm etabliert hat und sich insbesondere der XI. Zivilsenat des BGH in der Vergangenheit konsequent geweigert hat, eine Ausstrahlungswirkung des Aufsichtsrechts auf das Zivilrecht zu gestatten, besteht in Deutschland ein Umsetzungsdefizit in Bezug auf Art. 69 Abs. 2 UAbs. 3 MiFID II. Das bestehende nationale Haftungsrecht muss daher richtlinienkonform ausgelegt werden, sodass die intendierte Wirkung der Richtlinie durch die Zivilgerichte herbeigeführt wird. Die Verfasserin untersucht diesbezüglich, ob die Umsetzung der Ziele der Finanzmarktrichtlinie vorzugsweise über eine vertragsrechtliche oder über eine deliktsrechtliche Einordnung der Wohlverhaltenspflichten der MiFID II zu erreichen ist. Hierfür werden anlegerschützende Überlegungen ebenso wie die unionsrechtlichen Grundsätze des Effektivitäts- und Äquivalenzprinzips herangezogen.

In Anlehnung an die private enforcement-Entwicklungen im europäischen Kartellrecht wird abschließend die Möglichkeit der Etablierung eines unionsrechtlichen Schadensersatzanspruches untersucht. Auch die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Entschädigungsfonds wird als…

Schlagworte

Kapitalmarktrecht, Europarecht, MiFID II, Private Enforcement, Anlegerschutz, Wohlverhaltenspflichten, Richtlinienkonforme Auslegung, Schadensersatzansprüche, Fehlerhafte Anlageberatung, Private Rechtsverfolgung, Art. 69 Abs. 2 UAbs. 3 MiFID II

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