Christian Hoppe - Private Nutzung betrieblicher Informations- und Kommunikationsmittel am Arbeitsplatz

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Über das Buch

Zum Inhalt

Mit der Nutzung der sog. Neuen Medien im Arbeitsverhältnis behandelt die Studie einen zentralen Aspekt der Abgrenzung von privater und betrieblicher Sphäre am Arbeitsplatz. Persönlichkeitsschutz und Entfaltungsfreiheit des Arbeitnehmers treffen hier im Rahmen der Einbindung in die Betriebsorganisation auf das Prinzip der Weisungsunterworfenheit in Gestalt des Direktionsrechts des Arbeitgebers.

Betrieblichen Informations- und Kommunikationsmitteln kommt dabei die Besonderheit zu, dass ihre Privatnutzung im Unternehmen zumeist lediglich rudimentär und inhaltlich ungenau geregelt ist. Die Parteien des Arbeitsvertrages werden sich angesichts regulatorischer „Grauzonen“ daher auch nicht selten erst dann der Reichweite der Thematik bewusst, wenn missbilligte Nutzungsvorgänge bereits zu ersten Konfliktfällen geführt haben. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess den Missbrauch von Betriebsmitteln präzise darlegen und beweisen muss, entstehen gravierende Konflikte zwischen Datenschutz („Gläserner Arbeitnehmer“) und Kündigungsanforderungen.

Der Autor leistet einen Beitrag zur Präzisierung der kündigungsrechtlichen Erheblichkeit von „Pflichtverletzungen“ und analysiert zu diesem Zweck die rechtlichen Schranken der Kontrolle des Arbeitsplatzes. Anhand der umfangreich ergangenen Instanzrechtsprechung, vereinzelter höchstrichterlicher Judikatur und der einschlägigen Fachliteratur werden Fallgruppen möglicher Nutzungsexzesse aufgezeigt. Dem üblichen Ablauf von der Informationsgewinnung über ihre Einführung in den Prozess folgend wird nach einer Untersuchung der datenschutzrechtlichen Parameter des Zugriffs auf Verbindungs- und Inhaltsdaten von Kommunikationsvorgängen die Reichweite der Verwertbarkeit von rechtswidrig erlangten Erkenntnissen über das Nutzungsverhalten von Mitarbeitern untersucht. Auch hier war eine sorgfältige Auswertung der Entscheidungen der Instanzgerichte erforderlich, um angesichts des eingeschränkten…

Schlagworte

Internetnutzung am Arbeitsplatz, Surfen am Arbeitsplatz, Arbeitnehmerdatenschutz, Überwachung, Kündigungsgrund, Beweisverwertungsverbot, BAG Urteil vom 07.07.2005, BAG Urteil vom 31.05.2007, Datenschutz, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht, Rechtswissenschaft, Internet, Deutschland, Österreich, Schweiz

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-6848
  • Band
    137

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