Tilman Scheinert - Quotennormen im Arbeitsrecht

unter besonderer Berücksichtigung von Geschlechter- und Schwerbehindertenquoten

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Über das Buch

Zum Inhalt

Mit Quotennormen im Arbeitsrecht wirkt der Gesetzgeber auf die personelle Zusammensetzung der Belegschaften von Arbeitgebern ein. Dazu bestimmt der Gesetzgeber ein Merkmal (das Quotenmerkmal), dem eine Personengruppe auf dem Arbeitsmarkt entspricht und eine andere Gruppe nicht.

Bekannte Quotennormen sind die Geschlechter- und die Schwerbehindertenquote. Geschlechterquoten verlangen eine bevorzugte Einstellung von Frauen im öffentlichen Dienst, bis ihr Anteil 50% beträgt. Die Schwerbehindertenquote verlangt von öffentlichen und privaten Arbeitgebern, dass sie auf mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Die rechtliche Zulässigkeit von Quotennormen im Arbeitsrecht ist seit jeher stark umstritten, ohne dass bisher jedoch eindeutige und klare Rechtmäßigkeitskriterien erkennbar waren. Tilman Scheinert erarbeitet nun abstrakt die Rechtmäßigkeitskriterien für Quotennormen im Arbeitsrecht aus arbeitsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sichtweise und wendet die entwickelten Kriterien konkret auf die Geschlechter- und Schwerbehindertenquotennormen an.

Durch arbeitsrechtliche Quotennormen werden einzelne Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt bevorzugt. Als ein Problem dieser Normen legt der Autor dar, dass die Bevorzugung einer Personengruppe mit der Benachteiligung einer anderen Gruppe Hand in Hand geht. Ein weiteres Problem ist es, dass Bewerber und Arbeitgeber durch arbeitsrechtliche Quotennormen an der freien Auswahl ihres Vertragspartners gehindert werden. Schließlich analysiert der Autor, dass arbeitsrechtliche Quotennormen auch eine Ungleichbehandlung der normenunterworfenen Arbeitgeber darstellen können. Damit bewegen sich arbeitsrechtliche Quotennormen in einem ständigen, rechtfertigungsbedürftigen Spannungsverhältnis zwischen den Rechten und Interessen der am Arbeitsleben Beteiligten.

Der Autor zeigt zum einen auf, dass der zivilrechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit auch bei dem…

Schlagworte

§ 71 SGB IX, AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Antidiskriminierung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Ausbildungsabgabe, Ausbildungsplatz, Ausgleichsabgabe, Ausländerquote, Auswahlfreiheit, Benachteiligung, Berufsfreiheit, Beschäftigungspflicht, Chancengleichheit, customer preferences, Diskriminierung, Ergebnisgleichheit, Erntehelfer, essence of the business, Frauenbevorzugung, Frauenförderung, Frauenquote, Gleichbehandlung, Gleichberechtigung, Gleichstellung, Grundgesetzänderung, Grundgesetzergänzung, Gruppengrundrecht, Gruppenrecht, Individualinteresse, iustitia commutativa, iustitia distributiva, Kalanke-Urteil, Kollektivinteresse, Langzeitarbeitslos, locatio conductio operarum, Minderheitengeschlecht, Privatautonomie, Quotenfrau, Quotennorm, Quotenmerkmal, Seniorenquote, SGB IX, Sonderabgabe, Sozialstaatsgebot, Sozialstaatsprinzip, Spargelstecher, Tauschgerechtigkeit, Ungleichbehandlung, Verteilungsgerechtigkeit, Vertragsfreiheit, Vertragspartnerfreiheit, Zwangseinstellung, Rechtswissenschaft, Affirmative Action, Vertragspartner

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-6848
  • Band
    119

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