Karlheinz Rode - Rechtsbindung und Staatszielbestimmung

Zugleich ein Beitrag zum Wesen des Rechtssatzes

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Über das Buch

Zum Inhalt

Ein so gelungenes Verfassungswerk wie das Grundgesetz ist immer in Gefahr, durch Aufblähung und Verwässerung seine juristische Qualität zu verlieren. Ursache ist u.a. der immer wieder neu ertönende Ruf nach Einfügung weiterer sogenannter "Staatszielbestimmungen" in die Verfassung (etwa Kultur, Sport, Kinderrechte, Generationengerechtigkeit oder gar Antifaschismus). Dabei ist völlig unklar, was rechtlich unter einer derartigen Verfassungsnorm überhaupt zu verstehen ist und in welcher Weise sie Wirkungen entfalten kann.

Der Autor, Prof. Dr. Karlheinz Rode, ist Verfasser mehrerer Bücher und zahlreicher Fachzeitschriftenaufsätze zum Staatsrecht, Sozialrecht und zur Rechtsphilosophie.

In dieser Studie untersucht er – völlig unabhängig von spezifischen Forderungen aus Politik und Gesellschaft – das, was im Grundgesetz als Staatszielbestimmung bezeichnet, bereits vorhanden ist. Es sind dies im Wesentlichen die sogenannte Friedenspflicht der Bundesrepublik, das Sozialstaatsprinzip, der Gleichberechtigungsartikel, die Europäische Einigung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Das führt ihn zu tiefgründigen und gedanklich weittragenden rechtstheoretischen Überlegungen zum Wesen des Rechtssatzes. Auf dem Fundament einer streng empirisch-positivistischen Wissenschaftstheorie entwickelt er eine neues Verständnis des Rechtsnormbegriffs und findet auf diese Weise eine überzeugende Lösung des Problems der sogenannten Selbstbindung des Staates. Mit seinem von ihm so benannten Begriff des "Rechtssatzes im soziologischen Sinne" macht er darüber hinaus deutlich, dass so komplizierte Verfassungsbegriffe wie "Sozialstaat", "Natürliche Lebensgrundlagen" oder "Europäische Einigung" nicht mit rein definitorischen Mitteln konkretisierbar sind, sondern es hierzu anderer zwar bekannter, aber im deutschen Staatsrecht zu wenig zur Kenntnis genommener, Interpretationsmethoden, z.B. der Typologik, bedarf. [...]

Schlagworte

Staatszielbestimmung, Rechtssatz im soziologischen Sinne, Staatswille, Staatsbegriff, Selbstbindung des Staates, Typologische Rechtsfindung, Gleichstellung der Frau, Sozialstaatsprinzip, Umweltschutz, Vereintes Europa, Friedenspflicht der BRD, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1616-9794
  • Band
    83

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