Martin Uhl - Richtlinien der Bundesärztekammer
Ein verfassungsrechtlicher Beitrag zur exekutiven Rechtsnormsetzung
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Zum Inhalt
Die Hochleistungsmedizin westlicher Industrienationen verfügt heute über vor etwa zwei Jahrzehnten noch ungeahnte Möglichkeiten. Diagnostische und therapeutische Verfahren der Biomedizin haben ärztliches Handeln an den Grundlagen und Grenzen menschlichen Lebens zum Gegenstand. Diese Entwicklung begründet einen hohen Normierungsbedarf. Allgemeine Regelungen zu berufswürdigem Verhalten in den Berufsordnungen der ärztlichen Selbstverwaltung vermögen längst nicht mehr, die auftretenden Konflikte und Fragen zu klären. Diese betreffen nicht allein die Ärzte, sondern sind von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Dennoch steht der Parlamentsgesetzgeber in Deutschland dem bislang sehr zurückhaltend gegenüber.
Vor diesem Hintergrund wurden von der Bundesärztekammer eine Vielzahl medizinischer (Muster-) Richtlinien veröffentlicht. Sie haben z. B. die assistierte Reproduktion, den somatischen Gentransfer oder die Pränataldiagnostik zum Gegenstand. Zu einem Teil werden diese von den Landesärztekammern zur Begründung ihrer berufsrechtlichen Verbindlichkeit im Rahmen ihrer Satzungsautonomie übernommen. Der bei der Bundesärztekammer angesiedelte medizinische Sachverstand veranlasste auch den deutschen Parlamentsgesetzgeber, die Bundesärztekammer in die Gesetzgebung einzubeziehen. Im Transplantations- und Transfusionsgesetz existieren weitreichende Normierungsaufträge. Die Bundesärztekammer soll danach für zentrale Bereiche den jeweiligen "Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft" in Richtlinien feststellen. Das führte etwa dazu, dass in Deutschland entscheidende Kriterien zur Organvermittlung von der Bundesärztekammer in Richtlinien aufgestellt wurden.
Diese Vielzahl rechtlich unterschiedlicher Richtlinien und die gesetzliche Einbeziehung der Bundesärztekammer unterzieht der Verfasser einer verfassungsrechtlichen Untersuchung. Ein Schwerpunkt liegt zum einen in der Ermittlung der Grenzen der Satzungsautonomie der Landesärztekammern. Zum anderen prägt…
Schlagworte
Richtlinien, Bundesärztekammer, Selbstverwaltung, Autonomie, Exekutive Rechtsnormsetzung, Landesärztekammer, Transplantationsgesetz, Transfusionsgesetz, Gewebegesetz, Medizinrecht, Rechtswissenschaft, Medizin, Gesundheitswissenschaft
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