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Benjamin Wölm - Schutz der Internetkommunikation und „heimliche Internetaufklärung“

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Über das Buch

Rezension

„[...] Insgesamt gesehen bietet die Dissertation damit einen guten Überblick über alle relevanten technischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen sowie die in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlagen im Strafprozessrecht und im allgemeinen efahrenabwehrrecht bei Maßnahmen der "Internetaufklärung". Die Arbeit ist deshalb allen besonders zu empfehlen, die sich an der Schnittstelle zwischen Freiheitsrechten und staatlichen Strafverfolgungsinteressen mit der Zulässigkeit neuer Ermittlungsmöglichkeiten im Internet zu befassen haben.“

– Wolfgang Bär in: MultiMedia und Recht, MMR 6/2015

Zum Inhalt

Das Buch befasst sich mit der Schutzbedürftig- und -würdigkeit der verborgenen wie der öffentlich stattfindenden Internetkommunikation in Anbetracht von Maßnahmen der „heimlichen Internetaufklärung“. Hierbei werden auch die vom Bundesverfassungsgericht im „Online-Durchsuchungs“-Urteil vom 27. Februar 2008 getroffenen Aussagen zur mangelnden Schutzwürdigkeit der Internetkommunikation einbezogen, bei denen die öffentliche Zugänglichkeit der vonseiten des Staates abzurufenden Inhalte von ausschlaggebender Bedeutung war.

Die „Internetaufklärung“ steht für eine Reihe unterschiedlicher Ermittlungsmaßnahmen mit Bezug zum Internet, auf die sowohl von Gefahrenabwehr- als auch von Strafverfolgungsbehörden zurückgegriffen wird. Solche Maßnahmen stellen beispielsweise der Abruf einer Webseite durch das informationstechnische System eines Ermittlungsbeamten oder die Teilnahme an einem Internet-Chat mit anderen Kommunikationsbeteiligten dar. Im Hinblick auf die dabei abgerufenen Inhalte werden verschiedenste Arten von Zugangsbeschränkungen (u.a. geheime Kommunikationskanäle, Personenausgrenzungen durch das „Virtuelle Hausrecht“ des Betreibers, das „Invisible Web“ und die Veränderung standardisierter Ports der Internet-Dienste) in den Blick genommen.

Den rechtlichen Rahmen für die Untersuchung bildet der im Jahre 1949 in Kraft getretene Grundrechtekatalog des Grundgesetzes, der auch im digitalen Zeitalter noch in der Lage ist, den Grundrechtsberechtigten einen adäquaten Schutz zu vermitteln. Gleichwohl zeigt sich, dass die erforderliche Neuausrichtung der im Rahmen der „heimlichen Internetaufklärung“ maßgeblichen Grundrechtsbestimmungen partiell mit erheblichen Schwierigkeiten belastet ist. Das gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden Konvergenz von Massen- und Individualkommunikation im Internet.

Das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG) wird in diesem Zusammenhang als zentrale Geheimnisgarantie im Netz herausgearbeitet, während…

Schlagworte

Internet, Digitale Dimension der Grundrechte, Telekommunikationsgeheimnis, Individualkommunikation, Massenkommunikation, Cyber Crime Convention, Online-Durchsuchung, Fangschaltung, Mithörvorrichtung, Virtueller verdeckter Ermittler, Räumliche Geltung der Grundrechte, Nicht offen ermittelnde Polizeibeamte

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zur Rechtswissenschaft
  • ISSN
    1435-6821
  • Band
    323

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