Timm Eifler - Sektorale Deregulierungen im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Herausnahme der speziellen Arbeitnehmergruppe der Studenten

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Über das Buch

Zum Inhalt

Seit Geltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 1972 gab es Gruppen von Arbeitnehmern, bei denen der durch das Gesetz vorgesehene Schutz, nämlich die Ausbeutung der Arbeitnehmer zu verhindern und bei der Arbeitnehmerüberlassung Verhältnisse herzustellen, die den Ansprüchen des Rechtsstaates entsprachen, leer lief und eine strikte Anwendung des AÜG der Rechtswirklichkeit nicht immer gerecht wurde. So kam es vor, dass der durch das AÜG zu schützende Arbeitnehmer schlechter gestellt war, als vorher. Daher wurden in dem Gesetz sektorale Ausnahmen genannt, auf die das AÜG gar nicht oder nur mit erleichterten Voraussetzungen anzuwenden ist.

In dieser Studie wird geprüft, ob es weitere Fallkonstellationen oder Arbeitnehmergruppen gibt, die eines Schutzes durch das AÜG ebenfalls nicht bedürfen bzw. denen das Gesetz bei der Ausübung ihres Berufes oder der Ausbildung eher hinderlich ist. In solchen Fällen könnte sich das AÜG kontraproduktiv für die einzelnen Arbeitnehmer oder die Situation auf dem Arbeitsmarkt auswirken. Aus dem auf den Schutz der Arbeitnehmer ausgerichteten AÜG würde unter Umständen ein Hemmschuh für die Entwicklung und den Wert der Arbeitskraft eines Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt.

Der theoretische Ansatz der Untersuchung bezieht sich zunächst vor allem auf die Regelungen des AÜG. Einerseits enthält dieses Gesetz immer noch eine dichte Regelungsstruktur, weil angenommen wird, die Arbeitnehmer seien vor den Zeitarbeitsunternehmen zu schützen. andererseits zeigt die historische Entwicklung einen weitgehenden Abbau der Regulierungsdichte.

Am Beispiel der Gruppe studentischer Teilzeitbeschäftigter kann gezeigt werden, dass die Deregulierungsentwicklung vorsichtig weiter verfolgt werden sollte, da sich der Markt vor allem auch aufgrund der tarifvertraglichen Selbstregulierung konsolidiert hat. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit sich Deregulierungen in der Vergangenheit auf die Verbreitung der…

Schlagworte

Arbeitsnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Personalleasing, Leasing, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG, Studentenbeschäftigung, Personaldienstleistungen, Arbeitsrecht, Deregulierung, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-6848
  • Band
    108

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