Daniela Stagel - Sicherheitsrat und Internationaler Strafgerichtshof

Zur Abgrenzung ihrer Kompetenzen nach der Charta der Vereinten Nationen und dem Römischen Statut

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Über das Buch

Zum Inhalt

Daniela Stagel widmet sich dem rechtlichen und politischen Kernthema der internationalen Strafgerichtsbarkeit schlechthin: Der „Gewaltenteilung“ zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof als Judikative der internationalen Staatengemeinschaft und dem Sicherheitsrat als Exekutive. Mit hinein spielt auch die Rolle der Legislative der Weltorganisationen UNO. Beleuchtet wird insbesondere die Doppelrolle der Vereinigten Staaten, welche sich von der treibenden Kraft zum Hemmschuh der Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs entwickelte.

Das erste Kapitel behandelt die Frage, ob es nicht auch möglich gewesen wäre, ein permanentes Strafgericht nicht durch völkerrechtlichen Vertrag, sondern durch eine Resolution des Sicherheitsrates, der Generalversammlung oder aber eine Ergänzung der Charta der Vereinten Nationen zu errichten. Hierbei wird auch das Tadic-Urteil des Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien besprochen, in dem eingehend die Kompetenzen des Sicherheitsrats skizziert werden.

Im zweiten Kapitel erörtert die Verfasserin die im Römischen Statut in Artikel 13 lit. b normierte Überweisungsbefugnis des Sicherheitsrats. Hierbei werden Fragen nach der Notwendigkeit einer solchen Befugnis aufgeworfen und konkret beantwortet. Auch werden die Möglichkeiten und Grenzen der Verweisungskompetenz des Sicherheitsrats anhand von exemplarischen Fällen aufgezeigt. Zuletzt setzt sich die Verfasserin damit auseinander, ob dem Strafgerichtshof eine Verwerfungskompetenz zugebilligt werden kann.

Im dritten Kapitel wird die Historie des Verbrechens der Aggression dargestellt. Alsdann wird auf die Bedingungen der Anwendbarkeit dieses Verbrechens eingegangen, wobei Lösungsvorschläge für den Fall des Fehlens einer Feststellung des Sicherheitsrats über das Vorliegen einer Aggression angeboten werden.

Artikel 16 des Römischen Statuts, welcher dem Sicherheitsrat die Möglichkeit an die Hand gibt, die Tätigkeit des…

Schlagworte

Internationaler Strafgerichtshof, Internationale Strafgerichtsbarkeit, Internationale Staatengemeinschaft, Gewaltenteilung, Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, UNO, Charta der Vereinten Nationen, Römisches Statut, Verbrechen der Aggression, Resolution 1422, Resolution 1593, Tadic-Urteil, Kriegsverbrechertribunal, Jugoslawien, Vereinigten Staaten von Amerika, USA, Völkerrecht, Rechtswissenschaft, Kriegsverbrechen, UN-Sicherheitsrat, UN-Sicherheitsrat, Strafgerichtshof

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Völker- und Europarecht
  • ISSN
    1613-0979
  • Band
    41

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