Christian Möller - Sicherung des Nachlasses
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Über das Buch
Rezension
„Einen kleinen aber feinen Überblick über die Sicherung des Nachlasses bietet das Werk von Christian Möller.
Möller ist selbst praktizierender Nachlasspfleger und beschreibt Zuständigkeit und Voraussetzungen für Sicherungsmaßnahmen, insbesondere anhand von Fallgruppen, ob ein Fürsorgebedürfnis gegeben ist oder nicht. [...] Insgesamt ein gut lesbarer Überblick für den schnellen Einstieg in die Grundfragen der Nachlasssicherung.“
– Falk Schulz in: NLprax, 2/2020
Zum Inhalt
Mit dem Tod einer Person endet deren Rechtsfähigkeit. Aus unserer Rechtsordnung ergibt sich jedoch, dass der Nachlass, also die Gesamtheit der Rechte und Pflichten der verstorbenen Person, nicht mit deren Tod enden, sondern auf ein anderes Rechtssubjekt, den Erben, übergehen, § 1922 Abs. 1 BGB.
Der Erbe muss nicht aktiv tätig werden, um den Nachlass des Erblassers zu erhalten, im Rahmen des § 1942 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 Abs. 1 BGB erfolgt der Übergang des Nachlasses im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge oder auch Universalsukzession automatisch und von selbst, sowohl im Rahmen der gewillkürten Erbfolge als auch bei der gesetzlichen Erbfolge. Auch ohne Kenntnis des Erbfalls wird der Erbe Eigentümer und Besitzer (§ 857 BGB) des Nachlasses.
Hat der Erbe Kenntnis von dem Erbfall und gibt es für ihn keinen Grund, das Erbe auszuschlagen, so wird er sich um den Nachlass kümmern. Anders verhält es sich, wenn der Erbe keine Kenntnis von dem Erbfall hat und somit unbekannt ist, die Annahme des Erbes durch eine bereits bekannte als Erbe in Betracht kommende Person ungewiss ist, z. B. weil die Ausschlagungsfristen nach § 1944 BGB noch laufen oder weil alle zunächst bekannten Erben auf Grund einer bestehenden Überschuldung des Nachlasses (oder aus anderen Gründen) die Annahme gemäß § 1942 Abs. 1 BGB ausgeschlagen haben.
In diesen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein staatliches Fürsorgebedürfnis für den Nachlass bestehen. Im Rahmen dieses Buches wird dargestellt, in welchen Fällen ein Fürsorgebedürfnis bestehen kann, wer für die Anordnung und Vornahme der Sicherungsmaßnahmen zuständig ist und welche Mittel zur Sicherung möglich sind. Der Schwerpunkt des Buches ist auf die wesentliche erbrechtliche Pflegschaft, die Nachlasspflegschaft nach §§ 1960 ff. BGB, gerichtet.
Unabdingbar für das Entstehen einer Nachlasspflegschaft ist der vorherige Tod einer Person, des Erblassers. Ebenso individuell wie das zuvor gelebte Leben des…
Schlagworte
Nachlassrecht, Nachlasssicherung, Nachlasspflegschaft, Testamentsvollstreckung, Rechtliche Betreuung, Pflegschaftsrecht, Erbrecht, Universalsukzession
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