Jan Hendrik Weigelt - Sicherungsanordnungen gegenüber aus- und absonderungsberechtigten Gläubigern
gemäß §21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO
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Über das Buch
Zum Inhalt
Fortgeführte Unternehmen führen in der Insolvenz im Regelfall zu einer höheren Befriedigungsquote der Gläubiger als eine Zerschlagung. Die Fortführung gilt jedoch gemeinhin als eine der schwierigsten Aufgaben, die ein vorläufiger Insolvenzverwalter zu bewältigen hat. Der Gesetzgeber hat deshalb zur Förderung der Fortführung und Sanierung insolventer Betriebe unter anderem § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO eingeführt. Dieser verbietet einerseits die Herausgabe und Einziehung von zum Unternehmensverband gehörigem Sicherungsgut an die Gläubiger und erlaubt anderseits die Einsetzung der Gegenstände zur Fortführung des Unternehmens. Im Rahmen des Buches wird diese Neuregelung zum einen darauf hin überprüft, ob sie geeignet ist, die mit ihrer Einführung verbundenen Ziele zu erreichen; zum anderen darauf, ob die Norm dies auf eine mit der Rechtsordnung zu vereinbarenden Art und Weise tut.
Die Norm hat sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten viel Kritik erfahren. In der Tat wirft der Wortlaut an vielen Stellen der Norm weitaus mehr Fragen auf, als er auf den ersten Blick beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen ist Aufgabe des Buches. Insbesondere wurde durch die Einbeziehung der aussonderungsberechtigten Gläubiger in den Anwendungsbereich der Vorschrift die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz in Frage gestellt. Auch dieser Frage wird im Rahmen der Bearbeitung nachgegangen.
In einem ersten Teil erfolgt zum besseren Verständnis und zur besseren Einordnung des Gegenstands der Untersuchung zunächst eine kurze Darstellung des Insolvenzeröffnungsverfahrens und der Stellung der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger im eröffneten Verfahren. Anschließend wird die tatsächliche und rechtliche Ausganglage aufgezeigt, aus der heraus sich die Einführung des § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO ergab. Hieran schließt die Darstellung der Gesetzgebungsgeschichte an, um sich über die Motive und die Vorgehensweise des Gesetzgebers klar zu werden. Im Folgenden werden dann…
Schlagworte
Insolvenzrecht, Insolvenzeröffnungsverfahren, Eröffnungsverfahren, Sicherungsanordnungen, Sicherungsmaßnahmen, Aussonderung, Absonderung, Art. 19 IV GG, Gläubigerrechte, Rechtswissenschaft
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