Lahora Ruzman - Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer
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Über das Buch
Zum Inhalt
Der IT-Mitarbeiter ist in aller Munde – der Bedarf an Programmierern und Arbeitskräften mit Computerkenntnissen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Aber auch unabhängig von dem praktischen Beschäftigungsbedürfnis von Computerprogrammierern hat kaum ein anderes Ergebnis geistiger Tätigkeit die Rechtswissenschaft in den letzten Jahren vor so vielfältige Definitions- und Zuordnungsprobleme gestellt wie Computersoftware. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie es um die Vergütungsansprüche der Computersoftware entwickelnden Arbeitnehmer steht. Das Vergütungsproblem gewinnt an praktischer Relevanz, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Computersoftware angesichts der digitalen Aufrüstung nahezu sämtlicher Arbeitsplätze in Betrieben und Unternehmen schon längst nicht mehr nur von Programmierern, sondern auch von Arbeitsnehmern erstellt wird, deren ursprünglicher Tätigkeitsbereich einen anderen Schwerpunkt umfasst. 80 bis 90 % der Erfindungen stellen das Ergebnis einer Tätigkeit von Arbeitnehmern dar.
Im Mittelpunkt der Darstellung steht deshalb der Computerprogramme erstellende Arbeitnehmererfinder bzw. Arbeitnehmerurheber, dessen Computersoftware von dem Arbeitgeber (nicht selten erfolgreich) genutzt wird. Der Arbeitnehmer steht daher oft vor der Frage, ob ihm Ausgleichsansprüche gegen den Arbeitgeber zustehen. Hierbei macht sich insbesondere bei Softwareunternehmen noch immer die Auffassung bemerkbar, dass sämtliche wirtschaftlichen Nutzungsrechte von dem Arbeitgeber – entsprechend der Vorgaben des Urheberrechts – entschädigungslos genutzt werden können. Diese Auffassung ist angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Patentierung von Computersoftware überholt.
Die Arbeit zeigt, ob und welche Vergütungsansprüche der Programmierer bzw. Computersoftware erstellende Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber sowohl nach dem UrhG als auch nach dem ArbNErfG hat. Überdies wird das Verhältnis der Vergütungsansprüche nach den…
Schlagworte
Urheberrecht, Patentrecht, Software, Vergütungsansprüche, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht, Rechtswissenschaft, Softwareentwicklung
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