Anna Heinz - Steuerrechtliche Mitwirkungspflichten und der Nemo-tenetur-Grundsatz

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Über das Buch

Zum Inhalt

Der Beschuldigte ist im Bereich des Strafverfahrens / Ordnungswidrigkeitsverfahrens aufgrund des dort geltenden Nemo-tenetur-Grundsatzes von jeglicher Pflicht zur aktiven Mitwirkung an der Aufklärung des Sachverhaltes freigestellt.

Der Nemo-tenetur-Grundsatz findet seine Grundlagen in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie in den völkerrechtlichen Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 EMRK sowie in Art. 14 Abs. 3 lit. g IPBPR. Denn eine staatlich durchsetzbare Pflicht zur aktiven, geistigen Mitwirkung an der eigenen oder der strafrechtlichen Überführung eines Angehörigen, wäre nicht nur verfahrensrechtlich unfair, sondern würde auch die Würde des Betroffenen als Person in Frage stellen, da er dann nicht mehr Herr seiner geistigen Entscheidungen wäre.

Im Besteuerungsverfahren obliegen dem Steuerpflichtigen aufgrund des dort geltenden Kooperationsprinzips hingegen umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, durch deren Erfüllung er sich unter Umständen strafrechtlich selbst belasten kann. Sogar Einkünfte aus Straftaten (z.B. aus Drogengeschäften oder Betrugstaten) müssen in den regelmäßig bei den Finanzbehörden einzureichenden Steuererklärungen deklariert werden. Denn nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllt, gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt. Die Mitwirkung des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren kann notfalls mit Hilfe von Zwangsmitteln durchgesetzt werden (§ 328 AO) und die Besteuerungsgrundlagen können nach § 162 AO geschätzt werden. Außerdem kann die Verletzung der steuerrechtlichen Mitwirkungspflichten steuerstrafrechtliche (§§ 369 ff. AO) oder steuerordnungsrechtliche (§§ 377 ff. AO) Folgen haben.

In dieser Untersuchung werden die Grundlagen, der Gewährleistungsinhalt und die Ausstrahlungswirkung des Nemo-tenetur- Grundsatzes auf andere Verfahren behandelt. Der bestehende Konflikt zwischen dem […]

Schlagworte

Strafrecht, Strafprozessrecht, Steuerrecht, Nemo-tenetur-Grundsatz, Selbstbelastungszwang, Steuerrechtliche Mitwirkungspflichten, Besteuerungsverfahren, Steuerstrafverfahren, Steuergeheimnis, Strafbefreiende Selbstanzeige, Verwendungsverbot, § 393 AO, § 370 AO, § 371 AO, § 30 AO, IPBPR, EMRK

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