Alexander Nemzov - Strafbarkeit von Online-Blockaden und DDoS-Angriffen vor und nach dem Inkrafttreten des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes unter Berücksichtigung von verfassungsrechtlichen und eu…
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Über das Buch
Rezension
„[...] Die Dissertation liefert ein anschauliches Beispiel dafür, wie ambitionierte Gesetzgebung leerläuft und nicht das bewirkt, was sie bewirken sollte. Sie zeigt, dass das deutsche Computerstrafrecht Stückwerk ist und durch die Einfügungen und Änderungen in bestehende materiell-strafrechtliche Gesetzessystematik die Chance verpasst wird, mit den neuen Facetten der Internetkriminalität Schritt zu halten. Insofern tut eine Neujustierung der Straftatbestände mit Cybercrime-Bezug im deutschen Strafgesetzbuch Not, die mit Mut zu Neuem, alte Straftatbestände auflöst und Cybercrime neu denkt und sanktioniert. Nur dann kann der gute Wille des Gesetzgebers, Strafbarkeitslücken sinnvoll zu schließen, aufgehen. Zahllose Ergänzungen führen zu dem faden Beigeschmack, keine wirkliche Neuerung herbeizuführen. Jedenfalls – so zeigt auch die Dissertation plastisch auf – kann durch marginale Änderungen und losen Einfügungen kein stimmiges Gesamtbild entstehen. Es wird Zeit, dass im Zuge einer digitalen Agenda das Strafgesetzbuch überarbeitet und im digitalen Zeitalter neu aufgestellt wird.“
– Anja Schiemann in: Kriminalpolitische Zeitschrift, KriPoZ 2/2019
Zum Inhalt
Der Autor untersucht die Strafbarkeit von Webseitenblockaden mit Hilfe von DDoS-Angriffen und Online-Demonstrationen. Basierend auf einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2006 wird die strafrechtliche Relevanz der Online-Blockaden vor und nach der Strafrechtsreform des Jahres 2007 beleuchtet.
Es werden zunächst die technischen Grundlagen von DDoS-Angriffen und Online-Demonstrationen dargestellt und die grundrechtlichen Aspekte einer Online-Blockade untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Art. 8 und Art. 5 GG gelegt.
Im Anschluss wird die Rechtslage vor der Strafrechtsreform (41. StrÄndG) im Jahr 2007 beleuchtet. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Frage der Anwendbarkeit des Gewaltbegriffs (§ 240 StGB) bei Online-Blockaden und generell im virtuellen Raum. Problematisiert wird außerdem im Rahmen von § 303a StGB die Thematik der Verfügungsberechtigung über Daten und des „Dateneigentums“ im Internet.
Danach werden die internationalen Grundlagen des 41. StrÄndG, wie die Convention of Cybercrime und der Rahmenbeschluss des Europarats 2005/222/JI (und die ihn ablösende EU-Richtlinie 2013/40/EU) und die darauf basierenden neuen Vorschriften im StGB dargestellt. Analysiert wird der Umsetzungsbedarf und die Frage, inwieweit die Umsetzung gelungen ist. Besonderes Augenmerk liegt auf dem neu eingeführten § 303b I 2 StGB und dem § 202a StGB n.F.
Einen speziellen Schwerpunkt bildet schließlich die Frage, ob eine Mittäterschaft der Teilnehmer einer Online-Demonstration vorliegt. Untersucht werden die Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre und der subjektiven Theorie und deren Spezialformen wie „additive Mittäterschaft“ auf internetspezifische Massendelikte und insbesondere Online-Demonstrationen. [...]
Schlagworte
DDos-Attacken, DDoS-Angriff, Online-Blockaden, Online-Demonstrationen, Dateneigentum, Mittäterschaft, Massendelikt, Einheitstätermodell, Verfügungsberechtigung über Daten, Datenbegriff von § 202 a StGB, § 303 b StGB, § 303 a StGB, Strafrechtsänderungsgesetz, Verfassungsrecht, Europarecht, Internet, Gewaltbegriff, Versammlungsfreiheit, Strafrechtsreform
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