Mathias Berger-Knecht - Strafrechtliche Risiken durch Cash-Pooling
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Zum Inhalt
Cash-Pooling-Systeme haben sich für Konzerne zu einem „unverzichtbaren“ bzw. „unentbehrlichen“ Instrument der Konzerninnenfinanzierung entwickelt, das aus dem Finanzierungskonzept der Konzerne „nicht mehr wegzudenken“ ist und dabei „unverkennbare Vorteile“ bietet. Entsprechend beliebt und verbreitet sind derartige Systeme, die durch die bewirkte Kapitalkonzentrierung und Zinseinsparung erhebliche Vorteile für die Konzerne bieten. Dabei entstehen durch den Gegensatz von betriebswirtschaftlicher Einheit im Konzern und weitgehender rechtlicher Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen jedoch erhebliche Reibungen und Widersprüche.
Betriebswirtschaftlich betrachten die konzernleitenden Gesellschaften die abhängigen Tochtergesellschaften oft als „ihre“ Gesellschaften, deren Vermögen zur freien Disposition steht. Tatsächlich sind die Tochtergesellschaften jedoch weiterhin rechtlich selbstständige juristische Personen, die selbst Inhaber des Gesellschaftsvermögens sind. Auch die Zugriffsrechte der Gesellschafter auf diese Vermögenswerte sind je nach Rechtsform in unterschiedlichem Maße beschränkt. Die Kapitalerhaltungsregeln der §§ 57 ff. AktG, §§ 30 ff. GmbHG schützen das Grund bzw. Stammkapital vor Vermögensentnahmen. Zusätzlich verbieten die §§ 64 ff. GmbHG Zahlungen, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen.
Weiterhin bestehende Schutzlücken werden durch die Rechtsprechung zum existenzvernichtenden Eingriff geschlossen. Diese rechtliche Konzeption des beschränkten Vermögenszugriffs steht einer gewünschten unternehmerischen Einheit oft entgegen. Insbesondere die Regeln zur Kapitalerhaltung wurden durch den BGH zunächst streng ausgelegt. [...]
Schlagworte
Cash-Pool, Untreue, Konzern, Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Bilanzierung, Betrug, Vermögensschaden, Bremer Vulkan, MoMiG, Vollwertigkeit, Business Judgement Rule
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band382
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