Matthias Heßler - Subsidiaritätsklauseln im Strafgesetzbuch

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Über das Buch

Zum Inhalt

Das Buch mit dem Titel "Subsidiaritätsklauseln im Strafrecht" setzt sich mit der Erscheinungsform der formell allgemeinen und formell speziellen Subsidiarität auseinander. Diese Problematik bot deshalb Anlass für eine nähere Untersuchung, da in den letzten Jahren sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur eine Veränderung im Umgang mit formeller Subsidiarität beobachtet werden konnte.

Besondere Schwierigkeiten bestehen in diesem Zusammenhang im Anwendungsbereich der formell allgemeinen Subsidiaritätsklauseln. In den Jahren vor 1998 war die Interpretation von Tatbeständen, die eine formell allgemeine Subsidiaritätsklausel enthielten von einer in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmenden Auffassung geprägt. Als zentrale Aussage galt, dass diese Klauseln restriktiv nach dem jeweiligen Zweck und dem jeweiligen Schutzbereich der in Rede stehenden Vorschriften auszulegen seien. Maßgeblich war demnach, ob die unterschiedlichen Gesetze, welche durch eine Tat des Täter verletzt worden waren, dieselbe "Schutzrichtung" verfolgten. War dies der Fall, so entfaltete die Subsidiaritätsklausel ihre Wirkung und das Gesetz mit der milderen Strafandrohung trat im Wege der Gesetzeseinheit zurück. Mit der Entscheidung BGHSt. 43, 237 ff. zu § 125 StGB aus dem Jahr 1998 und der Entscheidung BGHSt. 46, 243 ff. zu § 246 StGB aus dem Jahr 2002 gab jedoch die Rechtsprechung die bis dahin praktizierte restriktive Auslegung formell allgemeiner Subsidiaritätsklauseln auf. Vorschriften, die solche Klauseln enthalten, würden nunmehr hinter jedem anderen schwereren Delikt zurücktreten und zwar unabhängig von dessen Schutzgut bzw. der Schutzrichtung. Ein Teil der strafrechtlichen Lehre hat sich der neuen Rechtsprechung des BGH angeschlossen und ebenfalls die restriktive Auslegung formell allgemeiner Subsidiaritätsklauseln aufgegeben. Eine große Anzahl anderer Stimmen in der Literatur kann sich diesem Weg jedoch nicht anschließen; sie sind weiterhin der Ansicht, dass…

Schlagworte

Strafrecht, Subsidiaritätsklauseln, Auslegung, Tatbegriff, Rechtsgut, Schutzrichtung, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    56

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